In ihrem Antrag „Wegstreckenentschädigung kostengerecht anpassen und dynamisieren – Mobilität der Landesbediensteten im Flächenland Rheinland-Pfalz gewährleisten“ (Drs. 19/909) fordert die AfD-Fraktion eine Anhebung der sogenannten Wegstreckenentschädigung für Dienstfahrten von Landesbeschäftigten um 3 Cent. Sie soll dann zwischen 21 Cent und 41 Cent pro km betragen.

Im Landtag begründete Martin Kallweitt, finanzpolitischer Sprecher der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion:

„2023 wurden die Wegstreckenentschädigungen erstmals seit 2009 angehoben. Drei Cent mehr pro Kilometer waren ein erster Schritt, aber angesichts der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung kein ausreichender Ausgleich. Der Kraftfahrer-Preisindex des Statistischen Bundesamtes weist für 2025 einen Anstieg von rund 31 Prozent gegenüber 2020 aus.

Ob Forstverwaltung, Steuerverwaltung, Justiz oder andere Bereiche: Viele Beschäftigte müssen vor Ort sein. Und wir wissen alle: Nicht überall fährt ein Bus, nicht überall passt die Bahnverbindung zum dienstlichen Termin. wer eine moderne Verwaltung will, muss auch für vernünftige Arbeitsbedingungen sorgen. Und dazu gehört ganz selbstverständlich, dass unsere Landesbediensteten ihre dienstlichen Aufgaben zuverlässig und ohne finanzielle Nachteile erfüllen können.

Nach einer ersten Einschätzung dürften sich die Mehrkosten in einer Größenordnung von 1,3 Millionen Euro bewegen. Die Frage lautet aber nicht nur: Was kostet eine angemessene Erstattung? Sondern auch: Was kostet es, wenn unsere Verwaltung vor Ort nicht mehr zuverlässig mobil sein kann?“