Am Mittwoch steht das Landesglücksspielgesetz auf der Tagesordnung des Innenausschusses. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dr. Jan Bollinger, zieht im Vorfeld ein Resümee aus den bisherigen Beratungen: „In der parlamentarischen Anhörung hat eine klare Mehrheit der Experten Mindestabstände zwischen den Spielhallen als wirkungslos angesehen – sowohl im Kampf gegen die Glücksspielsucht als auch zum Schutz Minderjähriger. Sollten die Mindestabstände aber durchgesetzt werden, müssten etwa die Hälfte der Spielhallen im Lande zum 30.06. schließen und 2.000 Arbeitsplätze gingen verloren.“
Für den AfD-Fraktionsvorsitzenden Uwe Junge bleibt daher nur eine Schlussfolgerung: „Der Gesetzentwurf der Ampelparteien zum Landesglücksspielgesetz kann in dieser Form nicht verabschiedet werden, sondern muss dringend nachgebessert werden. Das Konzept der Mindestabstände und auch die Restriktionen bei Mehrfachkonzessionen von Spielhallen in einem Gebäude sollten aufgegeben werden. Wir sind für einen starken Spieler- und Jugendschutz. Doch Jugendschutz erreicht man durch scharfe Einlasskontrollen, Suchtprävention unter anderem durch verbindliche Einsatzlimits und Spielersperren.“
Uwe Junge, MdL, ist Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz
Dr. Jan Bollinger, MdL, ist parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz