Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Südwestpfalz klagen gegen den kommunalen Finanzausgleich des Landes. Der Städtetag Rheinland-Pfalz und der Landkreistag Rheinland-Pfalz unterstützen diese Klagen. Verhandelt wird am 25. September. Die AfD-Fraktion kritisiert die Landesregierung, die sehenden Auges kommunale Klagen hinnimmt. Bereits im Oktober 2025 wurden 43 kommunale Klagen, darunter die von Pirmasens und dem Kreis Südwestpfalz, durch eine AfD-Anfrage bekannt.
Frank Senger, stellvertretender Vorsitzender und kommunalfinanzpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, äußert sich zu den Klagen:
„Seit Jahren weisen wir auf die kommunale Finanznot hin. Doch statt struktureller Verbesserungen hatte die Landesregierung nur ideologisch gefärbte Einmalprogramme aufgelegt. Währenddessen gehen unsere Kommunen in defizitären Haushalten unter. Die Landesregierung muss daher die Klagen als letzten Weckruf verstehen und die für dieses Jahr gesetzlich vorgesehene Evaluation des KFA sofort beginnen. Wäre sie bereits tätig geworden, wäre die Klagewelle womöglich ausgeblieben. Gerade in Krisenzeiten scheint es absurd, dass Kommunen ihre berechtigten Anliegen einklagen müssen, was in jedem Fall viel Steuergeld kostet.
Strukturelle Lösungen wie mehr Landesmittel, umfangreicher Bürokratieabbau und eine Asylwende für geringere Sozialkosten haben wir immer wieder vorgeschlagen. Insbesondere muss die Landesregierung das Konnexitätsprinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘ auch dann einhalten, wenn sie im Bundesrat neuen durch den Bund übertragenen Aufgaben zustimmt.“
Hinweise:
Die Klagewelle von 43 Kommunen gegen das Land wurde im Haushalts- und Finanzausschuss am 29. Oktober 2025 behandelt. Das Protokoll kann eingesehen werden unter opal.rlp.de/portal/vorgang/V-334643.
§ 40 Abs. 1 des Landesfinanzausgleichsgesetzes RLP (LFAG) bestimmt:
Die Ermittlung der Mindestfinanzausstattung, die Höhe und Verteilung der Schlüsselzuweisungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Verteilungsschlüssel werden erstmals im Jahr 2026 überprüft (Evaluation), soweit nicht außerordentliche Entwicklungen eine vorgezogene Überprüfung erfordern. Das Ergebnis der Überprüfung und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe werden in einem Bericht des für den Landeshaushalt zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium dem Landtag vorgelegt. Daraus folgende Rechtsänderungen sollen zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.
