In unserer Großen Anfrage „Spaziergänge, Kundgebungen und Gegendemonstrationen in Rheinland-Pfalz“ unter der Drucksache 18/2401 wollten wir von der Landesregierung den aktuellen Sachstand über Anzahl, Teilnehmeranzahl, politische Orientierung und Weiteres in Erfahrung bringen. Dabei teilte uns die Landesregierung in ihrer Antwort unter der Drucksache 18/2904 mit, dass von Mitte Dezember 2021 bis Anfang Februar 2022 insgesamt 918 der oft als Spaziergänge angekündigten Kundgebungen mit Zehntausenden Teilnehmern sowie 158 sogenannte Gegendemonstrationen registriert wurden.
Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Noch im Januar dieses Jahres übten SPD, CDU, Grüne, FDP und Freie Wähler erhebliche Kritik an den Montagsspaziergängen. Innenminister Roger Lewentz und CDU-Chef Christian Baldauf artikulierten ihre große Sorge eines Unterlaufens der Corona-Proteste durch Extremisten. Die Grünen forderten vor diesem Hintergrund ein härteres Vorgehen der Polizei, CDU und Freie Wähler wollten die Spaziergänge gar komplett verbieten. Diese Unterstellungen des Extremismus auch durch den Innenminister hat das Innenministerium jetzt in der Antwort auf eine Große Anfrage unserer AfD-Fraktion nachdrücklich widerlegt: die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen waren demnach zu keinem Zeitpunkt extremistisch gesteuerte Veranstaltungen. Die bloße Anwesenheit von Extremisten konnte überhaupt nur bei einer verschwindend geringen Anzahl von Veranstaltungen vereinzelt festgestellt werden: die Landesregierung konnte uns nur sechs Kalenderdaten der 918 Veranstaltungstermine als Beispiele benennen, bei welchen vereinzelt Rechtsextreme festgestellt wurden. Im Verhältnis zur Anzahl der von den Altparteien grundsätzlich unterstützten Gegendemonstrationen stellte das Innenministerium dort sogar eine proportional höhere Präsenz von Extremisten als bei den Corona-Protesten fest: Zu den 158 Gegenveranstaltungen hatten auch linksextremistische Organisationen aufgerufen, hier nannte die Landesregierung zwei konkrete Termine als Beispiel für die Feststellung der vereinzelten Teilnahme von Linksextremen an Gegendemonstrationen.“
Dr. Bollinger weiter: „Diese Fakten strafen die Behauptungen der Altparteien von einer (rechts-)extremistischen Unterwanderung der Corona-Demonstrationen und ‚Spaziergänge‘ Lügen. Wer friedlich demonstrierende Bürger als Extremisten verunglimpft und missliebige Ansichten zu kriminalisieren versucht, tut unserer Demokratie einen Bärendienst. Diese Ausgrenzung von dissidenten Meinungen trägt dazu bei, dass mittlerweile mehr als die Hälfte der Bürger ihre Meinung nicht mehr öffentlich zu äußern wagt und fast ein Drittel der Bürger unser politisches System als ‚Scheindemokratie‘ sieht, in der die Bürger nichts zu sagen hätten. Die restriktive Verordnung und Umsetzung von medizinisch fragwürdigen Corona-Auflagen für die unter freiem Himmel durchgeführten Demonstrationen und Spaziergänge waren mit ursächlich für das enorme Aufkommen von insgesamt 4.633 Ordnungswidrigkeiten. Wenn auch nur ein Teil dieser Ordnungswidrigkeiten gerichtlich angefochten wird, führt das zu einer weiteren Belastung unserer ohnehin stark ausgelasteten Gerichte durch unnötige Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ansonsten größtenteils unbescholtene Bürger. Die Altparteien sollten sich bei den Corona-Demonstranten und ‚Spaziergängern‘ entschuldigen und in Zukunft davon absehen, das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht zu unterlaufen.”
Dr. Bollinger abschließend: „Erschreckend war jedoch die Tatsache, dass bei 21 Versammlungen Angriffe gegen Einsatzkräfte registriert wurden, wobei 14 Beamte leicht verletzt wurden. Diese Angriffe gingen sowohl von Teilnehmern von Corona-Protesten als auch von Gegendemonstranten aus, teils war keine klare Zuordnung möglich. Laut der Antwort der Landesregierung erfolgte keine eindeutige politische Zuordnung der Angreifer. Für die Beurteilung des Deliktes ist die Motivation ohnehin irrelevant: Angriffe gegen Einsatzkräfte sind stets rückhaltlos zu verurteilen und müssen hart sanktioniert werden, egal welcher politischer Ausrichtung sie zugerechnet werden!“
Dr. Jan Bollinger ist 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz