Am Donnerstag, dem 28. September 2023 wird im Landtag Rheinland-Pfalz ein Plenarantrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Rechtschreibrat erteilt Genderstern Absage – keine ‚geschlechtergerechte Sprache‘ an Schulen, Landesbehörden und in der Landtagsverwaltung“ (Drs. 18/7557) behandelt. Hintergrund ist die Entscheidung des Rates für deutsche Rechtschreibung vom 14. Juli 2023, orthographische Zeichen im Wortinnern – gemeint sind der Genderstern, der Genderunterstrich oder der Genderdoppelpunkt – nicht in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen.
In dem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung dazu auf, mit einem Schreiben an die Schulleiter klarzustellen, dass sowohl im Schulunterricht als auch bezüglich der schriftlichen Kommunikation der Schulen nach innen und außen der amtlichen Rechtschreibung Geltung zu verschaffen ist und Sonderzeichen wie Genderstern, Genderdoppelpunkt oder Genderunterstrich sowie das Binnen-I nicht zu verwenden sind.
Dazu Martin Louis Schmidt, kulturpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Es reicht nicht, wenn Ministerin Hubig abseits der Öffentlichkeit im Bildungsausschuss erklärt, nicht normgerechte Schreibweisen sollen von Lehrern und Schülern nicht verwendet werden – jedoch konkrete Konsequenzen ausbleiben. Zur öffentlichkeitswirksamen Klarstellung ist ein Schreiben an alle Schulleiter erforderlich, damit die zweifellos vorhandene Unsicherheit aufgelöst und die Einheitlichkeit der deutschen Schriftsprache nicht gefährdet wird. Die Landesregierung muss der amtlichen Rechtschreibung Geltung verschaffen und das Gender-Gaga beenden.“