Die Antwort der rheinland-pfälzischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Schönborn (Drs. 19/255) legt enorme Mängel beim Umgang mit Ersatzzahlungen unter anderem aus der Errichtung von Windkraftanlagen offen. Zwar wurden seit Anfang 2023 mehr als 12,4 Millionen Euro an Ersatzzahlungen aus Windkraftvorhaben vereinnahmt. Gleichzeitig räumt die Landesregierung jedoch ein, dass sich derzeit insgesamt 28,3 Millionen Euro an noch nicht verausgabten Ersatzzahlungen angesammelt haben. Davon liegen 12,4 Millionen Euro sogar bereits außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Dreijahresfrist ungenutzt bereit.

Besonders brisant ist die von der Landesregierung selbst genannte Begründung: Ursache für die schleppende Umsetzung sei fehlendes Personal bei den Naturschutzbehörden, wodurch zahlreiche Projektanträge gar nicht erst gestellt werden könnten. Von 121 Fällen seit 2021, in denen Ersatzzahlungen mit einer gesetzlichen Dreijahresbindung festgesetzt wurden, wurden innerhalb des Bindungszeitraums lediglich 16 Projekte durch die bevorrechtigten Behörden umgesetzt.

Darüber hinaus zeigt die Antwort, dass Windkraftbetreibern seit 2021 Nachlässe auf Ersatzzahlungen in Höhe von rund 3,17 Millionen Euro gewährt wurden.

Ralf Schönborn, energiepolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, verdeutlicht: „Die Landesregierung verlangt von Bürgern und Unternehmen immer neue Belastungen im Namen des sogenannten Klimaschutzes, schaffte es aber in der Vergangenheit regelmäßig nicht, dafür zu sorgen, dass die bereits vorhandenen Mittel aus Ersatzzahlungen fristgerecht für Naturschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Das lässt sich nur als eklatantes Verwaltungsversagen betiteln!“

Schönborn weiter: „Wir als AfD-Fraktion halten viele der geförderten Naturschutzprojekte – etwa zur Renaturierung von Gewässern, zum Arten- oder Moorschutz – für sinnvoll. Gerade deshalb ist es nicht hinnehmbar, dass deren Umsetzung in den vergangenen Jahren an Personalmangel scheiterte. Wer Eingriffe in Natur und Landschaft mit dem Versprechen rechtfertigt, diese später auszugleichen, muss anschließend auch dafür sorgen, dass die entsprechenden Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.“

Schönborn differenziert abschließend: „Während Millionenbeträge auf der einen Seite wegen Verwaltungsdefiziten nicht in den Naturschutz fließen, werden auf der anderen Seite millionenschwere Nachlässe gewährt. Naturschutz darf nicht an organisatorischem Versagen scheitern. Die jüngste Änderung des Landesnaturschutzgesetzes zeigt, dass der Handlungsbedarf auch der Landesregierung bewusst war. Entscheidend ist nun, ob dadurch tatsächlich ein schnellerer Mittelabfluss erreicht wird. Die Landesregierung muss nachweisen, dass Ersatzzahlungen künftig nicht nur verwaltet und umgeschichtet, sondern zeitnah, transparent und naturraumbezogen für konkrete Naturschutzmaßnahmen eingesetzt werden.“