Zugbegleiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Tat, die sich vor fünf Monaten in Rheinland-Pfalz ereignete, hatte weit über die Landesgrenzen hinaus Entsetzen ausgelöst. Für die AfD-Landtagsfraktion macht das Urteil deutlich, dass neben einer konsequenten Strafverfolgung auch der Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst deutlich verbessert und der strafrechtliche Schutz dieser Berufsgruppen weiter gestärkt werden muss.
Dazu Jürgen Wiedenhöfer, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Das Urteil ist folgerichtig und sendet ein klares Signal: Wer durch brutale Gewalt einen Menschen tötet, muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen. Der Verurteilte wurde zu Recht zu zehn Jahren Haft verurteilt. Solche abscheulichen Gewalttaten dürfen weder relativiert noch durch falsche Nachsicht verharmlost werden. Der Rechtsstaat muss Kriminellen unmissverständlich aufzeigen, dass Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit aller Konsequenz verfolgt und bestraft wird. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob der strafrechtliche Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs, weiter verschärft werden kann.“
Eugen Ziegler, Ausschussmitglied der AfD-Landtagsfraktion im Innenausschuss: „Das Urteil allein wird künftige Gewalttaten jedoch nicht verhindern. Zugbegleiter und anderes Bahnpersonal müssen besser geschützt werden. Wir fordern eine flächendeckende Ausstattung mit Bodycams sowie den Grundsatz, dass Zugbegleiter auf besonders konfliktträchtigen Strecken grundsätzlich nur noch zu zweit eingesetzt werden. Zudem muss die Deutsche Bahn gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden ihre Sicherheitskonzepte überprüfen und die Präsenz von Sicherheitskräften an kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen und Strecken deutlich ausbauen. Wer tagtäglich für die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Nahverkehr sorgt, hat Anspruch auf bestmöglichen Schutz.“
Jürgen Wiedenhöfer und Eugen Ziegler abschließend: „Unsere Gedanken sind bei der Familie, den Freunden und den Kollegen des getöteten Zugbegleiters. Ihr Verlust ist unermesslich. Solche Gewalttaten müssen mit der ganzen Härte des Rechtsstaats geahndet werden – ohne falsche Milde und ohne Strafrabatte. Wer Beschäftigte angreift, die täglich Verantwortung für die Sicherheit anderer übernehmen, greift zugleich das Sicherheitsgefühl unserer gesamten Gesellschaft an. Der Staat ist deshalb verpflichtet, diese Menschen sowohl durch konsequente Strafverfolgung als auch durch wirksame Präventionsmaßnahmen bestmöglich zu schützen.“
