Damian Lohr, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz zur geplanten Verfassungsänderung von CDU, SPD und Bündnis 90/ die Grünen:
„Bis zur ersten Lesung wurde die Verfassungsänderung abstrakt und allgemeingültig eingebracht. Einer der Antragsteller begründete in seiner Einbringung jedoch, dass sich die Verfassungsänderung explizit gegen die AfD richtet. Hierbei stellt sich aus Sicht der AfD-Fraktion die Frage, inwiefern sich eine solche Verfassungsänderung mit dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip vereinbaren lässt, wenn sie offen gegen einen politischen Wettbewerber eingebracht wird. Die faktische Einschränkung der AfD ist bei dieser Verfassungsänderung, nicht die bloße Nebenfolge, sondern die nun materiell belegbare, intendierte Hauptwirkung.
Die AfD strebt deshalb eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof an, um diese Fragen höchstrichterlich und im Namen des Volkes klären zu lassen.“

Robin Classen (designierter Rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion) ergänzt:
„Die abstrakt-generelle Formulierung dient hier nur der Verschleierung und Tarnung des eigentlichen Regelungsinhaltes: Die AfD-Fraktion darf in der kommenden Legislatur keine Untersuchungsausschüsse einrichten. Das Recht, Untersuchungsausschüsse einzurichten und die Regierung zu kontrollieren, ist Kernelement des Demokratieprinzips. Die CDU saß selbst 30 Jahre in der Opposition – dass sie nun als erstes Oppositionsrechte beschneidet, ist zynisch und offenbart ein instrumentelles Verhältnis zur parlamentarischen Demokratie.“