Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht freiberuflich tätiger sogenannter Poolärzte sieht sich die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz dazu gezwungen das Angebot der Ärztlichen Bereitschaftspraxen zu reduzieren, bis hin zur Schließung einzelner Standorte.
Dazu Dr. Jan Bollinger, erster stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: “Das Urteil des Bundessozialgerichts kam keineswegs überraschend, zumal in den letzten Jahren vergleichbare Urteil zu Honorarärzten in Krankenhäusern und Notärzten im Rettungsdienst ergangen waren. Entsprechende Warnungen, auch im Hinblick auf die möglichen massiven Auswirkungen auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, wurden seitens der politischen Verantwortlichen leider ignoriert. Leidtragende sind einmal mehr die Ärzte, die in unserem Land ohnehin an der Belastungsgrenze arbeiten, und letztendlich die Menschen in unserem Land. Hier braucht es schnelle Lösungen – deshalb haben wir dieses Thema auf die Tagesordnung des kommenden Gesundheitsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz gesetzt.”
Dr. Bollinger weiter: “Das grundlegende Problem im Gesundheitswesen reicht jedoch tiefer. Das jetzt einmal mehr schnell reagiert werden muss, obwohl die Entwicklung absehbar war, ist ein bekanntes Muster. Wir brauchen in Rheinland-Pfalz endlich eine ehrliche und weitsichtige Gesundheitspolitik, die nicht erst dann reagiert, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern absehbare Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennt, benennt und entsprechende Maßnahmen ergreift.”