Gemäß Berichten der Rhein-Zeitung und der Rheinpfalz wird in Rheinland-Pfalz die Polizeizulage angehoben. Die Erhöhung beläuft sich von bisher 132 Euro monatlich auf nunmehr 180 Euro. Diese neue Regelung soll ab Juli dieses Jahres in Kraft treten. Es ist zu erwähnen, dass die erhöhte Zulage ebenfalls für Beamte der Berufsfeuerwehr sowie der Justizvollzugsanstalten gilt.

Dazu Dr. Jan Bollinger, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Die Initiative zur Dynamisierung der Zulagen begrüßen wir. Allerdings sollte dies nicht das Ende der Entwicklung sein, sondern die Zulage muss vielmehr schrittweise an das Bundesniveau von 228 Euro angepasst werden. Nur so können wir im Ländervergleich wettbewerbsfähig bleiben.”

Peter Stuhlfauth, polizei- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion weiter: „Neben der Dynamisierung ist die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für Polizei, Justiz- und Berufsfeuerwehrbeamte von großer Bedeutung, eine Forderung, die wir schon lange vertreten. Nach der Föderalismusreform haben Bund und Länder die Möglichkeit, diesen Bereich eigenständig gesetzlich zu regeln. Bayern hat diese Regelung bereits umgesetzt und die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage beschlossen. NRW und Sachsen sind diesem Beispiel gefolgt und haben den früheren Rechtszustand wiederhergestellt. Berlin arbeitet aktuell an der Wiedereinführung, während der Bund dies bereits verabschiedet hat.