Ein von kommunalen Spitzenverbänden in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu einem eindeutigen Schluss: Das Land muss den Kommunen die Asylkosten gemäß Artikel 49 Landesverfassung erstatten. Es gilt das Konnexitätsprinzip, da sich die Asylaufnahme nach 2015 drastisch verändert hat. Dazu erklärt Michael Frisch, Vorsitzender und kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: “Als AfD-Fraktion haben wir schon im Juni im Landtag beantragt, dass das Land die kommunalen Asylvollkosten ermittelt und erstattet. Leider wurde dieser Antrag von alle übrigen Fraktionen abgelehnt. Dabei finanziert das Land seit Jahren die Asylaufnahme verfassungswidrig niedrig. Dieser fortgesetzte Verfassungsbruch im Asylbereich geht zulasten der Kommunen und unserer Bürger.
In doppelter Hinsicht muss endlich Schluss sein mit den Ausreden und dem Wegducken der Landesregierung: Zum einen müssen die Asylkosten der Kreise, Städte und Gemeinden voll ausgeglichen werden. Zum anderen brauchen wir eine grundlegende Asylwende. Beides ist im höchsten Maße dringlich. Denn bei den Kommunen ist nicht nur finanziell Land unter. Auch im Wohnungsbereich, den KiTas und Schulen und bei der Gesundheitsversorgung übersteigt der anhaltende Zustrom von Asylzuwanderern längst die Belastungsfähigkeit von Städten und Gemeinden. Illegale Migranten müssen daher bereits an unseren Grenzen konsequent zurückgewiesen werden. Asyl darf kein Zauberwort zur weltweit besten Vollversorgung mehr sein. Wer kein Anrecht auf Asyl nach Artikel 16 Grundgesetz hat, der sollte als illegaler Zuwanderer keinen Fuß auf deutschen Boden setzen dürfen.”