Zur gestrigen Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz, keine Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe 2021 gegen den ADD-Präsidenten Thomas Linnertz aufzunehmen äußert sich der Ausschuss-Obmann und Vorsitzende der AfD-Fraktion Michael Frisch wie folgt:
„Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist für mich weder in der Sache noch in der Begründung nachvollziehbar. Als Obmann der AfD-Fraktion im Untersuchungsausschuss habe ich die betreffende Vernehmung persönlich miterlebt. Herr Linnertz hat dem Ausschuss trotz unmissverständlicher Fragen wesentliche Fakten verschwiegen, die für eine Beurteilung seines Verhaltens in der Urlaubsaffäre Hermann maßgeblich gewesen wären. Anschließend hat er der Presse gegenüber diese Fakten ausdrücklich erwähnt. Dass die Staatsanwaltschaft das jetzt für entlastend hält, ist absurd, hat er damit doch dem Ausschuss die Möglichkeit genommen, seiner gesetzlichen Aufklärungspflicht nachzukommen. Wie soll ich als Ausschuss-Mitglied die Wahrheit herausfinden, wenn mich selbst der ADD-Präsident ungestraft hinters Licht führen darf?
Dass die Staatsanwaltschaft darin nicht einmal einen Anfangsverdacht auf uneidliche Falschaussage sieht, halte ich für eine skandalöse Entscheidung einer weisungsgebundenen Behörde. Hier wurde einmal mehr nach dem Grundsatz verfahren ‚Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.‘“