Kriminalität macht nicht an Grenzen halt. Unsere Polizei braucht deshalb schnelle, klare und rechtssichere Möglichkeiten, internationale Erkenntnisse auszutauschen.
Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die europäische Richtlinie zum Informationsaustausch um. Das LKA Rheinland-Pfalz kann künftig unmittelbar Informationsersuchen an Behörden anderer Staaten richten. Kommunikationswege werden kürzer und Verfahren effizienter – gerade bei zeitkritischen Lagen.
Besonders wichtig ist die sogenannte Spontanübermittlung: Relevante Erkenntnisse sollen auch ohne vorheriges Ersuchen weitergegeben werden können, wenn sie zur Verhütung schwerer Straftaten beitragen.
Moderne Polizeiarbeit muss Informationen frühzeitig zusammenführen können – nicht erst reagieren, wenn etwas passiert ist.
Gleichzeitig bleiben praktische Fragen:
Reichen die personellen Ressourcen des LKA aus?
Funktionieren die technischen Systeme zuverlässig und schnell genug?
Welche Erfahrungen gibt es bereits aus der bisherigen Umsetzung?
Datenschutz muss gewährleistet bleiben. Gleichzeitig dürfen notwendige Verfahren zur Bekämpfung schwerer Kriminalität nicht unnötig verzögert werden.
Innere Sicherheit endet nicht an Grenzen.
