Die Antwort der Landesregierung (Drs. 18/9446) auf eine Kleine Anfrage von Dr. Jan Bollinger und Iris Nieland (beide AfD-Fraktion; Drs. 18/9298) hat ergeben, dass die Neuvertragsmieten im Ahrtal von 7,50 Euro/m² im Jahr 2020 auf 9,00 Euro/m² im Jahr 2023 gestiegen sind. Besonders stark stiegen die Mieten vom Flutjahr 2021 auf 2022, nämlich um 8,4 Prozent. Damit stiegen die Mieten um ein Drittel stärker als in ganz RLP (+ 6,3 % laut Stat. Landesamt: „Wohnungsmarkt RLP – Basisindikatoren 2023“). Vor diesem Hintergrund fordert die AfD-Fraktion eine Mietpreisverordnung für die mit öffentlichen Mitteln wiederaufgebauten Immobilien.
Hierzu erklärt Dr. Jan Bollinger, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Der Wohnungsmarkt im Ahrtal ist durch außerordentlich stark steigende Mieten in Aufruhr. Die unter anderem durch Steuergeld wiederhergestellten Häuser werden als Neubauten teuer vermietet. Die Landesregierung hat den Mieterschutz völlig vergessen. Wenn der Staat den Wiederaufbau fast vollständig bezahlt, hätte er den Vermietern – zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften – Mietpreisregeln vorgeben müssen. Insbesondere hätten die früheren Mieter ohne Wenn und Aber ein Vorgriffsrecht auf die Wohnungen haben müssen zu ihren alten Konditionen.
Höhere Mieten sind nur in dem Ausmaß gerechtfertigt, wie privates Geld in den Wiederaufbau gesteckt wurde. Wir fordern eine Mietpreisverordnung für die mit öffentlichen Mitteln wiederaufgebauten Immobilien. Durch das Versäumnis einer solchen Mietpreisverordnung können Vermieter nun finanziell auf Kosten ihrer Mieter vom steuerfinanzierten Wiederaufbau zusätzlich profitieren. Mein Dank gilt daher den privaten Kleinvermietern, die solidarisch ihren Mietern die wiederaufgebauten Wohnungen zu alten Konditionen wiedergegeben haben oder dies beabsichtigen.“