Minister und Staatssekretäre, die aus dem Amt ausscheiden, erhalten ein sogenanntes Übergangsgeld. Wir, die AfD-Fraktion, hatten schon beim Ausscheiden von Frau Dreyer eine tiefgreifende Reform gefordert. Die Landesregierung brachte nur geringfügige Änderungen zugunsten des Steuerzahlers auf den Weg – und schloss ihr eigenes Personal selbst von jeglicher finanzieller Schlechterstellung aus. Die Selbstbedienungsmentalität geht also weiter.

Besonders bizarr ist, dass das Übergangsgeld ausdrücklich der beruflichen Neuorientierung gilt. Aber warum entfällt es nicht, wenn der Ex-Minister einen neuen Job hat oder direkt in Ruhestand geht wie Frau Dreyer? Wir von der AfD-Fraktion fordern weiterhin tiefgreifende Reformen statt Selbstbedingung.