Am 2. September 2026 kam es gegen 16:10 Uhr im Bereich Mannheimer Straße/Brückenhäuser in Bad Kreuznach zu einem Angriff auf einen Informationsstand der AfD. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde aus einem angrenzenden Gebäude eine Flüssigkeit in Richtung des Standes geschüttet. Mehrere anwesende Personen kamen mit der Flüssigkeit in Kontakt und erlitten gesundheitliche Beeinträchtigungen. Insgesamt wurden nach Angaben der Polizei neun Personen leicht verletzt, zwei von ihnen wurden vorsorglich in einem Krankenhaus behandelt. Ein Tatverdächtiger konnte durch die Polizei ermittelt werden; die weiteren Ermittlungen zu Motiv, Tathintergrund und verwendeter Substanz dauern an.

Dazu Jürgen Wiedenhöfer, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Wir verurteilen dieses Verhalten aufs Schärfste. Gewalt hat in der politischen Auseinandersetzung keinen Platz und darf niemals Mittel der politischen Debatte sein. Unterschiedliche politische Auffassungen müssen mit Argumenten und innerhalb der Regeln unseres demokratischen Rechtsstaates ausgetragen werden. Der Vorfall muss deshalb umfassend aufgeklärt und der genaue Tathintergrund festgestellt werden. Wer politische Veranstaltungen oder Informationsstände besucht, muss dies ohne Angst vor körperlichen Angriffen tun können.“

Der feuerwehrpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Eugen Ziegler, erklärt: „Unser Dank gilt den eingesetzten Kräften von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei für ihr schnelles und professionelles Handeln. Die Einsatzkräfte waren zügig vor Ort und haben die Gefahrenstelle gesichert sowie die notwendigen Maßnahmen zur Bereinigung der Lage eingeleitet. Der Rettungsdienst begann unmittelbar mit der Sichtung und Versorgung der betroffenen Personen. Gerade bei einem zunächst unbekannten Stoff sind ein abgestimmtes Vorgehen und konsequenter Eigenschutz von besonderer Bedeutung. Den beteiligten Einsatzkräften gebührt für ihre professionelle Arbeit unser ausdrücklicher Dank.“

Wiedenhöfer und Ziegler abschließend: „Wer andere Menschen vorsätzlich verletzt oder dabei erhebliche gesundheitliche Folgen in Kauf nimmt, überschreitet eine klare Grenze des demokratischen Zusammenlebens. Angriffe auf Andersdenkende erinnern an Methoden, die in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat keinen Platz haben dürfen. Politische Meinungsverschiedenheiten rechtfertigen niemals Gewalt. Der Sachverhalt muss vollständig aufgeklärt und nach Maßgabe des geltenden Rechts konsequent verfolgt werden. Bei nachgewiesener Schuld erwarten wir eine der Schwere der Tat angemessene strafrechtliche Ahndung.“