Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Satzung zu den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in Erpel nichtig ist. Nach Auffassung des Gerichts wurden in Erpel die Abrechnungseinheiten falsch gebildet.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion erklärt dazu: „Wir beglückwünschen die Bürger von Erpel zu ihrem Erfolg. Der Fall Erpel zeigt exemplarisch, dass die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge auf juristisch tönernen Füßen stehen. Die flächendeckende Einführung der wiederkehrenden Beiträge, die die Landesregierung durchgesetzt hat, wird darum zu vielen Rechtsstreitigkeiten führen. Wir als AfD-Landtagsfraktion setzen uns darum für die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein.

Dr. Jan Bollinger ist parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz