Zum am Freitag durch den Bundestag beschlossenen Heizungsgesetz äußert sich Ralf Schönborn energiepolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: “Das ‘Heizungsgesetz’ steht für Enteignung, Technologieverbot und Unvernunft. Ruinöse Sanierungspflichten und Zwangsausbau der Gas- oder Ölheizung greifen unzulässig tief ins Eigentum ein. Bei uns in Rheinland-Pfalz schadet das Heizungsgesetz besonders stark. Im ländlichen Raum stehen viele große Häuser, deren Sanierung entsprechend teuer wird. Energetisch auf den neuesten Stand zu sanieren, lohnt sich oft nicht. Auch die soziale Frage des Heizhammers war für Rotgelbgrün gar kein Thema. In älteren Häusern wohnen meist ältere Eigentümer. Darunter sind Rentner, die sich die aufgezwungene Kernsanierung weder finanziell leisten können noch nervlich leisten wollen.
Besonders dreist ist es, dass die Ampel-Mehrheit im Bundestag unseren Kommunalpolitikern den schwarzen Peter zuschiebt. Nichts anderes ist die Verbindung zwischen kommunaler Wärmeplanung und Heizungs-Tauschzwang. Steht die Wärmeplanung in der Kommune, greift das Verbot von Öl- und Gasheizungen. Wer nun glaubt, nach der kommunalen Wärmeplanung könnten die Bürger ihre Heizungsart selbst wählen, liegt falsch. Blöd für alle Rheinland-Pfälzer: Jede Gemeinde kann einfach durch Satzung den landesgesetzlichen Anschluss- und Benutzungszwang für Fern- und Nahwärme an ihre Netze durchsetzen. Wer bis 2028 dummerweise eine Heizung eingebaut hat, die nicht zur Wärmeplanung passt, hat Pech gehabt. Entweder muss die Heizung raus oder die Bewohner frieren. Das ist die zynische Logik der grünen Wärmewende.”