Der Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2025 setzt erneut einen auffälligen Schwerpunkt auf die AfD und einzelne ihrer Mandatsträger. Gleichzeitig treten Linksextremismus und Islamismus trotz ihrer erheblichen sicherheitspolitischen Bedeutung deutlich in den Hintergrund. Aus Sicht der AfD-Landtagsfraktion wirft dies erhebliche Fragen hinsichtlich der politischen Neutralität des Berichts auf. Ein Verfassungsschutzbericht muss der Gefahrenabwehr dienen und darf nicht zum Instrument politischer Auseinandersetzungen werden.
Dazu Jürgen Wiedenhöfer, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Auffällig ist, dass sich das Kapitel zur AfD über weite Strecken auf Gerichtsverfahren, behördliche Einstufungen sowie politische Abläufe beschränkt. Selbst die Kandidatur des Landtagsabgeordneten Joachim Paul zum Oberbürgermeister von Ludwigshafen und Wahlergebnisse der AfD werden ausführlich dargestellt. Diese Vorgänge mögen politischen Kontext liefern, stellen für sich genommen aber keine tatsächlichen Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen dar. Der Bericht verweist wiederholt auf Bewertungen anderer Stellen, legt die zugrunde liegenden tatsächlichen Erkenntnisse jedoch nicht in einer Weise offen, die dem Leser eine eigenständige Nachvollziehbarkeit ermöglicht. Dadurch entsteht der Eindruck einer chronologischen Zusammenstellung politischer Ereignisse statt einer belastbaren sicherheitsbehördlichen Begründung.“
Wiedenhöfer weiter: „Hinzu kommt eine auffällige Diskrepanz zwischen der Schwerpunktsetzung des Berichts und den eigenen statistischen Daten. Von insgesamt 2.793 politisch motivierten Straftaten entfallen lediglich 125 auf Gewaltdelikte; im Bereich der PMK-rechts bestehen von 1.444 Straftaten allein 730 aus Propagandadelikten. Gleichzeitig werden Linksextremismus, Islamismus und auslandsbezogener Extremismus trotz ihrer sicherheitspolitischen Relevanz und teilweise steigender Entwicklungen wesentlich knapper behandelt. Das wirft die Frage auf, ob hier noch ausschließlich sicherheitsbehördliche Maßstäbe oder zunehmend politische Prioritäten den Bericht prägen.“
Wiedenhöfer abschließend: „Der Verfassungsschutz darf niemals den Eindruck erwecken, als Instrument der politischen Auseinandersetzung oder zur Stigmatisierung parlamentarischer Oppositionsparteien eingesetzt zu werden. Dieser Verdacht wird auch dadurch verstärkt, dass die mit Abstand größte Oppositionspartei weder bei der PKK noch bei der G10 Kommission berücksichtig wurde. Es liegt nunmehr an Innenminister Schwickert, den Verdacht maßgeblich dem Einfluss des Juniorpartners unterworfen zu sein, zu entkräften. Als demokratische Opposition erwarten wir das auch. Seine Aufgabe ist der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, unabhängig davon, wer gerade regiert oder Opposition ist.“
