Wie das Bundesverwaltungsgericht am heutigen Dienstag mitgeteilt hat, ist die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gegen die Zeitschrift „Compact“ nicht gerechtfertigt, da die Vereinigung nicht die für das Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfülle. Das Magazin sowie der zugehörige Youtube-Kanal können somit weiterbetrieben werden.
Dazu erklärt Joachim Paul, medienpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Manchmal muss das eigentlich Selbstverständliche höchstrichterlich festgestellt werden, nämlich dass die Meinungs- und Pressefreiheit ein so hohes Gut ist, dass linke Innenminister oppositionelle Medien nicht einfach so wegverbieten können, nur weil ihnen der eine oder andere umstrittene Artikel nicht gefällt. Und das auch noch mit handwerklich schlecht zusammengezimmerten Verfügungen, die zeigen, dass weder die Verhältnismäßigkeit des Verbots noch die Vielfalt der in ‚Compact‘ publizierten Artikel und Meinungsäußerungen von der damaligen Innenministerin Faeser berücksichtigt worden sind. Eine schallende Ohrfeige für eine Ministerin, deren Amtszeit nun auf ewig mit dieser Niederlage verbunden bleiben wird. Verbote von Medien und Parteien passen nicht in eine lebendige Demokratie. Der Erfolg von Jürgen Elsässer und seinem Team muss jetzt das Signal für mehr Diskurs auf Augenhöhe und mehr Zurückhaltung des Staates sein. Ein guter Tag für unsere Demokratie!“