Auf den Freispruch eines 26-jährigen US-Soldaten, dem vorgeworfen wurde, im vergangenen Jahr auf der Kirmes in Wittlich einen 28-Jährigenmit zwei Messerstichen getötet zu haben, reagieren Familie und Freunde des Opfers mit Fassungslosigkeit und Entsetzen. Die Presse spricht von einem Skandalurteil. Zuvor war das Strafverfahren von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Trier an die US-Strafgerichtbarkeit abgegeben worden. Die zuständige US-Jury hat den Tatverdächtigen freigesprochen. Über das detaillierte Geständnis des Tatverdächtigen gegenüber den deutschen Ermittlungsbehörden war diese Jury durch die zuständige Richterin jedoch nicht in Kenntnis gesetzt worden.

Dazu Peter Stuhlfauth, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Formalrechtlich kann sich die Staatsanwaltschaft Trier darauf berufen, mit der Abgabe des Verfahrens an die US-Strafverfolgung keinen Fehler begangen zu haben. Ein derartiges Vorgehen gemäß dem NATO-Truppenstatut scheint gängige Praxis zu sein.“
„Trotzdem muss sich die Staatsanwaltschaft Trier die Frage gefallen lassen, ob hier vor dem Hintergrund eines Tötungsdelikts nicht die Interessen der deutschen Öffentlichkeit und unserer Strafverfolgung überwogen hätten. Gerade die exorbitante Zunahme an Messerstraftaten führt zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung und zu einem steigenden Aufklärungsinteresse. Diese Verfahren nun nach Möglichkeit sogar aus der Hand zu geben, scheint wenig zielführend. Warum besuchen nun auch US-Soldaten in ihrer Freizeit öffentliche Veranstaltungen in Deutschland bewaffnet? Was sagt das über die Sicherheitslage und unsere Wahrnehmung im Ausland aus? Wie werden sich unsere Strafverfolgungsbehörden zukünftig bei ähnlich gelagerten Fällen verhalten? Welche Signalwirkung hat es, wenn Tatverdächtige, wie im vorliegenden Fall geschehen, eine unübersichtliche Gesetzeslage ausnutzen können, um durch Formfehler der Verurteilung für ein Tötungsdelikt zu entgehen? Diesen Fragen werden wir mit einem Berichtsantrag im Rechtsausschuss nachgehen.“, so Peter Stuhlfauth abschließend.