In einer Expertenanhörung vor dem Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe an der Ahr führte Rechtsexperte Professor Gresczik aus, dass die Allgemeine Dienstleistungsdirektion (ADD) als für den Katastrophenschutz zuständige Landesbehörde verpflichtet gewesen wäre, zu prüfen, ob sie die Einsatzleitung für die Flutkatastrophe an der Ahr hätte übernehmen müssen, wie es das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) unter bestimmten Voraussetzungen für Großschadenslagen vorsieht.
Dazu der Vorsitzende und Obmann der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz Michael Frisch: „Das LBKG sieht die Übernahme der Einsatzleitung durch die ADD für den Fall vor, dass mehrere Landkreis betroffen und zentrale Abwehrmaßnahmen erforderlich sind. Herr Professor Gresczik hat klargestellt, dass die Einsatzleitung bei Eintritt dieser Bedingungen automatisch auf die ADD übergeht, ohne dass dafür ein konkreter Akt der ADD oder des Landkreises Ahrweiler erforderlich wäre. Über die Indizien für den Eintritt dieser Bedingungen muss die ADD sich informieren und aktiv überprüfen, ob hinreichende Anhaltspunkte für diesen Fall vorliegen. Als wesentlichen Anhaltspunkt für die Erforderlichkeit zentraler Abwehrmaßnahmen sieht Herr Professor Gresczik die Notwendigkeit zur Verteilung knapper Ressourcen. Es ist allgemein bekannt, dass Hilfskräfte und Ressourcen wie Hubschrauber, Strömungsretter und Sandsäcke teils überregional, teils landesweit und teils über Landesgrenzen hinweg herangezogen wurden. Vor diesem Hintergrund spricht sehr viel dafür, dass die Einsatzleitung während der Ahrflut in der Tat bei der ADD gelegen hat und von dieser nicht geprüft und nicht wahrgenommen wurde.“
Der stellvertretende Vorsitzende und Obmann der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz Dr. Jan Bollinger ergänzt: „Durch die Berichte unter anderem aus der integrierten Leitstelle Koblenz muss der ADD die Situation hinreichend deutlich gewesen sein. Umso unverständlicher ist es, dass die Vertreter der ADD und des Innenministeriums von Landesfeuerwehrinspekteur Wolschendorf über ADD-Chef Linnertz bis hin zu Innenminister Lewentz in der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 8. April zu Protokoll gegeben haben, dass sie die Übernahme der Einsatzleitung noch nicht einmal geprüft haben. Herr Professor Gresczik hat dargelegt, dass eine Verweigerung der Ausübung der Einsatzleitung durch die zuständige Behörde aus seiner Sicht als rechtswidriges Handeln zu betrachten wäre. Wir werden daher beantragen, Herrn Linnertz und Herrn Lewentz erneut vor den UA zu laden.“
Michael Frisch ist Fraktionsvorsitzender und Obmann der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
Dr. Jan Bollinger ist 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und stellvertretender Obmann im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz