Unter dem Titel “Asylkrise ruiniert Kommunen: Asylkostenerstattung der Landesregierung ist verfassungswidrig.” Macht die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz das am vergangenen Donnerstag vorgestellte Gutachten der kommunalen Spitzenverbände zur Finanzierung der kommunalen Asylkosten zur Aktuellen Debatte in der Plenarsitzung am 28. September.
Hierzu erklärt Michael Frisch, Vorsitzender sowie migrations- und kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: “Die Landesregierung ist neben der Bundesregierung verantwortlich für die sich wiederholende Flüchtlingskrise. Längst ist eine kommunale Dauerkrise daraus geworden. Auch deshalb, weil die hohen Asylkosten der Städte, Kreise und Gemeinden nicht vom Land erstattet werden. Nur die AfD-Fraktion hat im Landtag einer solchen Vollkostenerstattung zugestimmt, alle übrigen Fraktionen haben dies abgelehnt.
Mit dem jetzt veröffentlichten Gutachten sehen wir unsere Haltung bestätigt. Die renommierte Kanzlei Dombert aus Potsdam kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das Konnexitätsprinzip nach Artikel 49 Landesverfassung bei der Asylaufnahme anzuwenden ist. Somit steht das Land in der Pflicht, unseren Kommunen die Asylkosten voll zu erstatten. Die derzeitige massive Unterfinanzierung ist demnach verfassungswidrig.”
Hierzu erklärt Michael Frisch, Vorsitzender sowie migrations- und kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: “Die Landesregierung ist neben der Bundesregierung verantwortlich für die sich wiederholende Flüchtlingskrise. Längst ist eine kommunale Dauerkrise daraus geworden. Auch deshalb, weil die hohen Asylkosten der Städte, Kreise und Gemeinden nicht vom Land erstattet werden. Nur die AfD-Fraktion hat im Landtag einer solchen Vollkostenerstattung zugestimmt, alle übrigen Fraktionen haben dies abgelehnt.
Mit dem jetzt veröffentlichten Gutachten sehen wir unsere Haltung bestätigt. Die renommierte Kanzlei Dombert aus Potsdam kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das Konnexitätsprinzip nach Artikel 49 Landesverfassung bei der Asylaufnahme anzuwenden ist. Somit steht das Land in der Pflicht, unseren Kommunen die Asylkosten voll zu erstatten. Die derzeitige massive Unterfinanzierung ist demnach verfassungswidrig.”
Michael Frisch ergänzt: “So richtig die Forderung der Kommunen nach einer vollständigen Übernahme der Asylkosten durch das Land ist, so wenig reicht eine solche Maßnahme aus. Denn unabhängig von der Finanzierung müssen letzten Endes unsere Steuerzahler diese Kosten tragen. Mutter aller Probleme ist die illegale Zuwanderung unter Missachtung der Dublin-Regeln und unseres Grundgesetzes. Nicht nur die daraus resultierenden hohen Kosten, sondern auch die Überlastung unserer Sozialsysteme insgesamt haben die Kommunen längst an die Grenze ihre Leistungsfähigkeit gebracht. Hier muss der Hebel angesetzt werden. Es braucht die von uns seit Jahren geforderte Asylwende: Konsequente Abschiebungen, Sach- statt Geldleistungen, lückenlose Anwendung des Dublin-Verfahrens, Zurückweisungen an den Grenzen. Geschieht das nicht umgehend, dann werden unsere Städte und Gemeinden kollabieren und dann ist der gesellschaftliche Zusammenhalt bedroht.”