Anlässlich der aktuellen Debatte der AfD-Fraktion zu den Themen „Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen und Gefahrenabwehr bei kriminellen Ausländern“ sowie „Straftaten sowie staats- und sicherheitsgefährdende Handlungen von aufenthaltsrechtlicher Relevanz“ äußert sich Dr. Jan Bollinger, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz:
„Die Großen Anfragen der AfD-Fraktion beweisen, dass die Landesregierung in Sachen Migration und Gefahrenabwehr im absoluten Blindflug unterwegs ist. Zwei Drittel der rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden können keine oder nur rudimentäre Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Umgang mit ausländischen Straftätern und Gefährdern liefern. Das ist umso bestürzender, als die IMK erst 2023 unter Beteiligung von Rheinland-Pfalz gefordert hat, die Datenübermittlung zwischen Ausländer-, Justiz-, Justizvollzugs- und Polizeibehörden zu optimieren. Für die AfD ist Sicherheit nicht verhandelbar. Deshalb fordern wir eine lückenlose Datenerfassung und einheitliche Verfahrensstandards bei allen rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden. Dafür trägt die Landesregierung in ihrer Aufsichtsfunktion die politische Verantwortung.“
Dr. Bollinger weiter: „Im Zeitraum 2018 bis 2023 betrug die Ausweisungsquote rechtskräftig verurteilter Ausländer, die wegen schwerer Verbrechen mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe erhielten, lächerliche 28 Prozent. Das bedeutet, dass die meisten gefährlichen Zuwanderer keine aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen zu spüren bekommen und unbehelligt im Land bleiben dürfen. Es ist ein Skandal, dass die Landesregierung durch Unwissenheit und Untätigkeit die Sicherheit unserer Bürger aufs Spiel setzt.“
Dr. Bollinger schließt: „Die AfD-Fraktion fordert eine Korrektur des Aufenthaltsrechts. Wir brauchen zuverlässige Ausweisungsverfahren, die sich an den Sicherheitsinteressen unserer Bevölkerung ausrichten und nicht an den persönlichen Belangen krimineller Zuwanderer. Wir müssen außerdem die Schutzprivilegien von Asylbewerbern und die zahllosen Rückführungshindernisse beseitigen, um gefährliche Ausländer außer Landes zu schaffen. Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger vor Gewaltmigration zu schützen!“