Iris Nieland (AfD-Fraktion): Bürgerschutzklausel muss in Grundsteuer verankert sein!
Der Landtag entscheidet heute über den AfD-Änderungsantrag zur Einführung einer Bürgerschutzklausel bei der Grundsteuer. Diese stellt sicher, dass auf Wohngrundstücke kein höherer Hebesatz festgesetzt wird als auf Nichtwohngrundstücke. Nur dadurch kann eine weitere grundsteuerliche Belastung von Wohnen verhindert werden.
Dazu erklärt Iris Nieland, stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion: „Unsere Bürgerschutzklausel verhindert noch stärker steigende Wohnkosten. Mit dem Entwurf der Ampel werden die großen Sorgen unserer Bürger nicht ernst genommen. Die Grundsteuer auf Wohngrundstücke darf nicht noch stärker steigen.“ Nieland weiter: „Bei der Grundsteuer zeigt die Ampel keine Bürgernähe, sonst wäre das Bundesmodell gar nicht erst eingeführt worden. In diesem Modell werden Wohngrundstücke belastet, Geschäftsgrundstücke entlastet. Die Einführung differenzierender Hebesätze kam ohnehin viel zu spät – und ohne Bürgerschutzklausel droht nun eine massive Mehrbelastung der Bürger.“
Iris Nieland ist stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz Foto Iris Nieland: www.afd-rlp-fraktion.de/die-fraktion (Quelle: AfD-Fraktion RLP)