Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuer-Modells geäußert. Der Gleichheitsgrundsatz werde verletzt. Auch ist es Steuerpflichtigen in Rheinland-Pfalz unmöglich, einen niedrigeren Wert als den stark typisierten und pauschalierten Grundsteuerwert nachzuweisen. Iris Nieland fordert die Landesregierung zu schnellem Handeln auf. Ein eigenes Landesgrundsteuergesetz ist notwendig.

Hierzu äußert sich Iris Nieland, stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion: „Die Entscheidung des Finanzgerichts ist für die Landesregierung ein heftiger Schuss direkt vor den Bug. Das von uns und vielen weiteren Experten von Anfang an kritisierte ,Scholzmodell‘ ist möglicherweise verfassungswidrig. Wird der Name unseres vergesslichen Bundeskanzlers auch hierzulande stets mit Verfassungsbruch in Verbindung stehen?

Ich fordere die Landesregierung auf, entschlossen zu handeln. Jetzt brauchen wir schnell ein eigenes Landesgrundsteuergesetz. Das muss einfach und verfassungskonform sein. Vor allem muss es künftig möglich sein, einen individuellen niedrigeren Wert nachzuweisen. Diese Möglichkeit muss jedem Bürger offen stehen, egal ob er Widerspruch eingelegt hat oder nicht. Betroffen sind sowohl der Bodenrichtwert wie auch Mietwert und Gebäudewert.

Die vom Finanzgericht aufgezeigten Zweifel müssen vor Mitte 2024 behoben werden. Dann nämlich werden die ersten Kommunen anfangen, ihre Hebesätze für 2025 zu bestimmen. Handelt die Landesregierung nicht, droht für alle Steuerpflichtigen eine erhebliche Unsicherheit, den Gerichten eine Klagewelle und das nächste kommunale Finanzdesaster steht vor der Tür.“