Iris Nieland (AfD-Fraktion) zum Grundsteuerhebesatzgesetz: „Zu spät für die Kommunen und für Bürger nachteilig“
Die Ampel-Koalition hat einen Gesetzentwurf angekündigt, durch den rheinland-pfälzische Städte und Gemeinden auf unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze der Grundsteuer B erheben dürfen. Iris Nieland moniert, dass das Gesetz zu spät kommt und eine wichtige Sicherheitsklausel für Wohngrundstücke fehlt.
Zum geplanten Grundsteuerhebesatzgesetz äußert sich Iris Nieland, stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion: „Das geplante Gesetz kommt viel zu spät. Bis es verabschiedet ist, haben die meisten Städte und Gemeinden bereits ihren Haushalt und die Hebesätze für 2025 beschlossen. Eine aufkommensneutrale Reform ist wegen des verspäteten Ampel-Zeitplans vielerorts passé.“
Zudem ist das Gesetz für Bürger nachteilig, erläutert Nieland: „Die Ampel behauptet, sie habe ihren Entwurf nach dem Vorbild anderer Bundesländer gestaltet. Jedoch fehlt dem Gesetzentwurf die übliche Sicherungsklausel, wonach der Hebesatz auf Wohngrundstücke nicht höher sein darf als der auf Gewerbegrundstücke.“ Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben in ihren Grundsteuerhebesatzgesetzen formuliert, dass der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke nicht niedriger sein darf als für Wohngrundstücke.