Am 01. September hat das Justizministerium in Rheinland-Pfalz seine Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2024 veröffentlicht. Demnach wurden 2024 etwa 24.000 Täter verurteilt, ein Rückgang um etwa 3,5% im Vergleich zum Vorjahr. Über ein Drittel der Verurteilten besitzt ausländische Wurzeln. Gestiegen ist insbesondere die Zahl der Verurteilungen im Bereich der Sexualdelikte, während das neue Cannabisgesetz zu einem Rückgang der Verurteilungen im Betäubungsmittelsektor um fast 40% führte.
Dazu Dr. Jan Bollinger, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Die Veröffentlichung der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2024 bestätigt eine Entwicklung, vor unsere AfD-Fraktion seit Jahren warnt.“
„Die Zahl der Verurteilungen im Bereich der Sexualdelikte ist signifikant gestiegen, und trotzdem muss der Justizminister einräumen, dass es sich hier nur um die Spitze des Eisbergs handelt. Das Dunkelfeld sei erheblich größer. Gleiches wird auch für den Bereich der Gewalt- und Drogendelikte gelten, denn auch hier werden viele Taten nicht zur Anzeige gebracht. Unsere Anträge zur Durchführung von Dunkelfeldstudien wurden jedoch von allen Fraktionen konsequent abgelehnt.“, so Dr. Bollinger weiter.
„Ebenso entlarvend sind die Zahlen zu den Verurteilten: mit einem Anteil von weit über 30 Prozent unter den Verurteilten, sind Täter mit ausländischen Wurzeln deutlich überrepräsentiert. Tendenz steigend. Einen erheblichen Anteil der Täter stellen dabei Zuwanderer aus bekannten Fluchtländern. Der hohe Anteil an Wiederholungstätern, immerhin fast 50%, zeigt, dass Präventions- und Repressionsmaßnahmen in bestimmten kriminellen Kreisen kaum bis keine Wirkung entfalten. Auch hier bestätigt die Statistik, wovor wir seit Jahren warnen, und wofür wir regelmäßig vehement von den Altparteien angegriffen werden.“
„Die Strafverfolgungsstatistik zeigt, dass unsere Forderungen aus der Vergangenheit, sei es die Durchführung von Dunkelfeldstudien, konsequente Ausweisung von verurteilten ausländischen Straftätern und auch die differenzierte Ausweisung von Straftätern mit Mehrfachstaatsangehörigkeiten absolut gerechtfertigt waren und endlich konsequent umgesetzt gehören. Wenn nicht von der jetzigen Landesregierung, dann eben mit uns.“, so Dr. Jan Bollinger abschließend.