Auf den Freispruch eines 26-jährigen US-Soldaten, dem vorgeworfen wurde, im vergangenen Jahr auf der Kirmes in Wittlich einen 28-Jährigen mit zwei Messerstichen getötet zu haben, reagieren Familie und Freunde des Opfers mit Fassungslosigkeit und Entsetzen. Die Presse spricht von einem Skandalurteil. Zuvor war das Strafverfahren von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Trier an die US-Strafgerichtbarkeit abgegeben worden. Die zuständige US-Jury hat den Tatverdächtigen freigesprochen. Über das detaillierte Geständnis des Tatverdächtigen mit Enthüllung eindeutigen Täterwissens gegenüber den deutschen Ermittlungsbehörden war diese Jury durch die zuständige Richterin jedoch nicht in Kenntnis gesetzt worden. Auf Antrag der AfD-Fraktion wurde das Verfahren nun zur Besprechung auf die Tagesordnung im Rechtsausschuss gesetzt.
Dazu Dr. Jan Bollinger, Fraktionsvorsitzender und Innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Der inhaltlich nicht begründete und nicht nachvollziehbare Freispruch zeigt auf, wie weit das deutsche Strafverfolgungsinteresse und die Handlungsmaximen US-amerikanischer Strafverfolgung auseinanderliegen können. Unser Mitgefühl liegt nun insbesondere bei den Angehörigen und Freunden des Opfers, die sich nun mit einer Justizentscheidung konfrontiert sehen, die für sie in Anbetracht der Ermittlungslage absolut nicht nachvollziehbar ist und ihren Glauben in unseren Rechtsstaat nachhaltig erschüttert.“

„Unsere AfD-Fraktion hat schon zu Verfahrensbeginn darauf hingewiesen, dass Strafverfahren in Verbindung mit der Einhaltung des NATO-Truppenstatuts hier zu einem nicht nachvollziehbaren Resultat geführt haben. Das anglo-amerikanische Jury-System geht auf die Magna Charta zurück, in den US-Militärgerichten urteilen Soldaten über Soldaten. Der vorliegende Fall zeigt, dass zumindest bei Kapitalverbrechen zum Nachteil deutscher Staatsangehöriger ein Umdenken erforderlich ist und diese in den Händen der deutschen Gerichtsbarkeit verbleiben müssen. Unsere Bundestagsfraktion hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Umstand, dass Deutschland auf eine Strafverfolgung von ausländischen Soldaten auf seinem Staatsgebiet verzichtet, ein Relikt des Besatzungsrechts und Zeichen mangelnder Souveränität ist, von Unbefangenheit kann daher keine Rede sein. Die Opfer von Gewalttaten wie der Messer-Attacke von Wittlich verdienen Gerechtigkeit. Als AfD-Fraktion setzen wir uns auf allen Ebenen für eine Überarbeitung des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens und aller diesbezüglichen Vereinbarungen und Richtlinien dahingehend ein, dass Tötungsdelikte und schwere Verbrechen von US-Soldaten zukünftig bei der deutschen Justiz bleiben“, so Dr. Jan Bollinger abschließend.