Ein 46-jähriger Syrer aus dem Raum Koblenz verschickte im Januar 2024 eine E-Mail voller menschenverachtender Hetze an über 100 Empfänger, darunter deutsche und internationale Behörden. Darin bezeichnete er Deutsche als „Tiere“, weil sie Schweinefleisch äßen und Alkohol tränken. Zudem forderte er die Verbrennung von homo- und transsexuellen Menschen und drohte damit, Deutsche zu töten, sollte das Grundgesetz nicht abgeschafft und der Islam zur einzigen Wahrheit erklärt werden. Das Landgericht Koblenz entschied dennoch, dass der Mann aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig sei. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus lehnte die Kammer aber ab und der Syrer verließ das Gericht als freier Mann.
Dazu Dr. Jan Bollinger, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Diese Entscheidung sorgt bei vielen Bürgern für Kopfschütteln und lässt sie die Verhältnismäßigkeit der deutschen Justiz hinterfragen: Während schwere Hetze und Gewaltandrohungen straflos bleiben, müssen Bürger bei verbalen Schmähungen von Politikern (‚Schwachkopf‘) mit Hausdurchsuchungen und hohen Geldstrafen rechnen. Wer zum Mord aufruft, geht straffrei aus – wer Politiker beleidigt, wird kriminalisiert. Das erscheint vielen Bürgern grotesk.“
Dr. Bollinger abschließend: „In Deutschland gelten die Grundrechte, das Grundgesetz und die Menschenwürde als unverrückbare Werte. Ausländer müssen diese Grundordnung respektieren oder konsequent die Folgen tragen. Wer unsere Werte, unser Land und unsere Bürger derartig verhöhnt und bedroht, darf nicht in unserem Land bleiben. Zum Schutz der Sicherheit unserer Bürger und des Vertrauens in den Rechtsstaat fordern wir die sofortige Abschiebung und ein dauerhaftes Einreiseverbot.“