Bis September dieses Jahres waren in Rheinland-Pfalz 559 Anträge wegen möglicher Impfschäden infolge von Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2/COVID-19 gestellt worden. Der überwiegende Anteil von 367 Anträgen befindet sich aktuell noch in Bearbeitung. Wie die Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage (Drs. 18/7663) der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz zeigt, wurde die Anzahl der für die Bearbeitung zuständigen Mitarbeiter beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), trotz massiven Anstiegs der Anträge wegen möglicher Impfschäden nicht wesentlich angepasst. Waren im Jahr 2020 in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) noch 2,8 Mitarbeiter mit ganzen sieben Anträgen beschäftigt, waren es 2021 zwischen 1,8 und 2,8 (VZÄ) für die Bearbeitung von 100 Anträgen und 2022, aufgrund einer befristeten Aufstockung, zwischen 3,2 und 5,0 VZÄ bei 280 neuen Anträgen. 2023 sind nunmehr zwischen 3,0 und 3,2 (VZÄ) für bis zu diesem Zeitpunkt 221 neue Anträge zuständig. Die durchschnittliche Anzahl von Anträgen, für die ein Mitarbeiter zuständig ist, hat sich nach Schätzung der Landesregierung von 1,1 im Jahr 2018 auf 39,1 im Jahr 2021, 68,3 im Jahr 2022 und 71,3 im Jahr 2023 erhöht.
Hierzu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz: “Nachdem sich der Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach (SPD), im Frühjahr für eine schnelle Anerkennung von Impfschäden ausgesprochen hatte, wirkt die Tatsache, dass trotz des explosionsartigen Anstiegs an Anträgen wegen möglicher Impfschäden, die Zahl der zuständigen Mitarbeiter im LSJV nahezu unverändert geblieben ist, wie blanker Hohn. Wie soll ein Mitarbeiter, der früher zwei bis drei Anträge bearbeitet hat, plötzlich mit einer Flut von gut 70 Anträgen im gleichen Zeitraum fertig werden. Diese Zahlen zeigen einmal mehr, dass die Landesregierung sich nicht ernsthaft mit möglichen Impfschäden auseinandersetzen will, nachdem sie zuvor in nicht unerheblichen Maße Druck auf die Menschen im Land ausgeübt hatte, sich gegen SARS-CoV-2/COVID-19 impfen zu lassen.”
Dr. Bollinger weiter: “Wir fordern die Landesregierung auf, endlich ihrer Verantwortung gerecht zu werden und denjenigen, die von einem möglichen Impfschaden betroffen sind, die schnelle Unterstützung zukommen zu lassen, der sie bedürfen. Zudem zeigt die Antwort der Landesregierung, dass der weit überwiegende Teil der bisher negativ beschiedenen Anträge nicht etwa deswegen abgelehnt wurde, weil es an einer nicht vorübergehenden Gesundheitsschädigung der Betroffenen fehlte, sondern weil in 173 Fällen der Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung nicht nachgewiesen werden konnte. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Gesundheitsschädigung und Impfung ist hierfür nicht ausreichend. Vielmehr ist es erforderlich nach der geltenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für einen kausalen Zusammenhang von Impfung und Gesundheitsschädigung spricht als dagegen.”
Dr. Bollinger abschließend: “Die Antwort der Landesregierung zeigt deutlich, dass es sich bei der überwiegenden Anzahl an Anträgen nicht um Hirngespinste handelt, denn offensichtlich weisen die jeweiligen Antragsteller mehr als nur vorübergehende Gesundheitsschädigungen auf. Dass es angesichts der unzureichenden Datenlage und Forschungsstand zu möglichen Impfschäden durch die nur bedingt zugelassenen Impfstoffe jedoch dem Einzelnen Betroffenen dann regelmäßig nicht gelingt eine Ursächlichkeit der Impfung nachzuweisen, ist kaum überraschend. Gerade deshalb benötigt es hier deutliche Beweislasterleichterungen, damit den Betroffenen schnell geholfen werden kann, zumal erheblicher Druck auf die Menschen ausgeübt wurde, sich impfen zu lassen. Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, die Forschung im Bereich der Impfschäden aufgrund von Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2/COVID-19 deutlich stärker zu fördern als bisher. Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz jedenfalls wird sich auch weiterhin hier für die Interessen der Betroffenen einsetzen.”