Am 16.03.2023 beschäftigte sich der Haushalts- und Finanzausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags mit der Legislativeingabe 133/22, die sich mit der Dynamisierung und der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage befasst.
Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Durch das Versorgungsreformgesetz 1998 ist die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen für unsere Beamten der Polizei, Feuerwehr und Justiz, mit dem Eintritt in die Pension weggefallen. Nach der Föderalismusreform können der Bund und die Länder diesen Bereich eigenständig gesetzlich regeln. Der Freistaat Bayern hat von dieser Regelung sofort Gebrauch gemacht und die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage beschlossen. Inzwischen haben NRW, Sachsen und Berlin nachgezogen und den früheren Rechtszustand wiederhergestellt. Zusätzlich wurde im September 2022 auch die Feuerwehrzulage in Berlin wieder ruhegehaltsfähig. Wir sehen es daher als unumgänglich an, die Zulagen der Polizei-, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamten wieder ruhegehaltsfähig zumachen und eine Dynamisierung auf Bundesniveau durchzuführen!“
Peter Stuhlfauth, polizei- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz weiter: „Die bei der Dienstausführung erlittenen körperliche und seelische Traumata sind nicht mit dem Tag der Zurruhesetzung geheilt! Unsere Polizei-, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamten sind starken körperlichen oder psychischen Belastungen ausgesetzt, die sich zum Teil noch Jahre später im Leben der Betroffenen bemerkbar machen und durch weiter ansteigenden Belastungen immer höher werden. Diese immer weiter steigenden Belastungen wirken auch in der Zeit nach dem Ausstieg aus dem aktiven Dienst weiter fort, finden aber in der Versorgung keine ihnen gebührende Berücksichtigung. In Anerkennung der besonderen Risiken dieser Berufsgruppen, sollten unsere Beamten nach 40 Dienstjahren nicht mit 15% weniger Pensionsanspruch dastehen, als beispielsweise Verwaltungsbeamte oder die Kollegen in anderen Bundesländern. Das ist angesichts der überdurchschnittlichen Leistungen nicht nachvollziehbar.“
Iris Nieland stellvertretende Fraktionsvorsitzende und haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz abschließend: „Wir als AfD-Fraktion haben schon mehrfach die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit und deren Dynamisierung für unsere Beamten der Einsatz- und Sicherheitskräfte gerade in den Haushaltsanträgen gefordert, die jedoch grundsätzlich und ohne Begründung von allen Parteien abgelehnt wurden, obwohl nachweislich die finanziellen Mittel vorhanden gewesen wären. Es bleibt leider nach wie vor festzuhalten, dass die Landesregierung unsere Einsatz- und Sicherheitskräfte wie in der Ära Kurt Beck als Sparschweine missbraucht, was leider eine Wettbewerbsfähigkeit oder eine Attraktivitätssteigerung dieser Beamtengruppen verhindert!“
Dr. Jan Bollinger ist innenpolitischer Sprecher und 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
Peter Stuhlfauth ist polizei- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
Iris Nieland ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende und haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz