Auf Anfrage von Dr. Jan Bollinger, AfD-Fraktionsvorsitzender, antwortete die Landesregierung zu künftigen Landes-Schuldenregeln: Bundesrecht breche auch dann Landesrecht, wenn dieses Verfassungsrang hat. Hintergrund ist die Änderung des Grundgesetzes Ende März. Demnach darf sich die Gesamtheit der Länder künftig im Umfang von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts verschulden. In Rheinland-Pfalz gilt laut Landesverfassung bislang ein Verbot struktureller Neuverschuldung. Dieses war lockerer als die bisherige Grundgesetz-Schuldenbremse für Länder, ist aber strenger als die neue Regel.
Die Einschätzung der Landesregierung, dass das Bundesrecht per se Landesrecht breche, teilt Dr. Bollinger nicht: „Ein Vorrang des Bundesrechts gilt nur im Kollisionsfall– der liegt hier aber nicht vor. Beide Schuldenbremsen standen bisher nebeneinander, wobei die Landes-Schuldenbremse bislang lockerer war als die Länderregelung im Grundgesetz. Jetzt, da Rheinland-Pfalz plötzlich die strengere Regelung hat, soll das ein Nebeneinander nicht mehr möglich sein? Das ist juristisch wie politisch nicht haltbar.“
Ohnehin ist der Durchgriff des Bundes auf die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse nicht hinnehmbar, erklärt Dr. Bollinger: „Die Schuldenbremse war ein bewusstes Bekenntnis zu Haushaltsdisziplin und Generationengerechtigkeit. Sie ist zu wichtig, um sie einer Bundestagsentscheidung im Eiltempo zu opfern. Insbesondere die Union muss jetzt klar sagen, wofür sie steht: Für solide Finanzen oder für verantwortungslose Schuldenmacherei. Meine AfD-Fraktion steht für Haushaltsdisziplin und Generationengerechtigkeit.“