In ihrer Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 18/6545) zu einer IS-Razzia in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern berichtet die Landesregierung, dass derzeit in Rheinland-Pfalz gegen acht Beschuldigte Ermittlungen wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland geführt werden. Fünf Beschuldigte sind in Deutschland, je ein Beschuldigter in Algerien bzw. in Montenegro und eine Beschuldigte in der Türkei geboren. Fünf Beschuldigte besitzen die deutsche und drei die türkische Staatsangehörigkeit. Von den fünf Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit besitzt jeweils ein Beschuldiger weiterhin die türkische, die togoische, die montenegrinische und die algerische Staatsangehörigkeit. Die drei ausländischen Beschuldigten besitzen eine Niederlassungserlaubnissen gemäß § 35 des Aufenthaltsgesetzes.
Dazu der erste stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz Dr. Jan Bollinger:
“Die islamistische Gefährdung in Deutschland ist ersichtlich durch eine falsche Zuwanderungs- und Integrationspolitik entstanden, die zwingend korrigiert werden muss. Die Tatverdächtigen müssen im Interesse der öffentlichen Sicherheit ausgewiesen und abgeschoben und eine Wiedereinreise unterbunden werden, wenn sich die Anschuldigungen als wahr herausstellen. Hierzu muss die Landesregierung alle Möglichkeiten des geltenden Aufenthaltsrechts nutzen und auf eine Änderung der Bundesgesetzgebung hinwirken, die dem Schutz der Bevölkerung eine deutlich stärkere Bedeutung einräumt.“