Eine Anfrage von Dr. Jan Bollinger (Drs. 18/13703) offenbart eine eklatante Gerechtigkeitslücke bei der neuen Grundsteuer: In ganz Rheinland-Pfalz wurden den Finanzämtern bislang lediglich 27 Gutachten eingereicht, mit denen Immobilieneigentümer einen zu hohen Grundsteuerwert korrigiert haben.

Immobilieneigentümer können einen zu hohen Grundsteuerwert korrigieren, wenn sie nachweisen, dass der Verkehrswert um mindestens 40 Prozent niedriger ist als der Grundsteuerwert. Diese Korrekturmöglichkeit wurde erst nach der Entscheidung des rheinland-pfälzischen Finanzgerichts vom 23. November 2023 eingeführt. In der Praxis spielt sie offenbar kaum eine Rolle.

Dazu erklärt Dr. Jan Bollinger, Vorsitzender der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion:

„Bei rund 2,5 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in Rheinland-Pfalz sind 27 Nachweise eines niedrigeren Werts ein politisches Armutszeugnis. Obwohl viele Bürger über die hohe neue Grundsteuer stöhnen, hält die Landesregierung diese nach wie vor für sozial gerecht.

Die vermeintliche Korrekturmöglichkeit gegen die hohen Grundsteuerwerte läuft völlig ins Leere. Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren Werts können mehrere tausend Euro kosten. Die Hürde von 40 Prozent Abweichung ist abschreckend hoch und unsozial. Somit überrascht es nicht, dass bislang nur in 27 Fällen der Nachweis gelungen ist. Die meisten Betroffenen werden es gar nicht erst versuchen.

Besonders brisant ist, dass der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 10. Dezember 2025 festgestellt hat, dass der Grundsteuerwert für Immobilien in guten Lagen unterschätzt wird, während er für schlechte Lagen überschätzt wird. Diese soziale Ungerechtigkeit mag rechtlich zulässig sein, politisch ist sie für mich aber nur schwer erträglich. Ich fordere, dass es einfacher wird, einen niedrigeren Wert nachzuweisen, um vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen zu entlasten.“