Die Landesregierung hat auf kommunaler Ebene mutmaßlich ein Dokument in Umlauf gebracht, dass das passive Wahlrecht für künftige Bürgermeisterkandidaten faktisch außer Kraft setzt, wenn diese in den vergangenen fünf Jahren Mitglied einer als extremistisch eingestuften Organisation waren. Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz hat unter Innenminister Michael Ebling auch die AfD in diese Kategorie eingeordnet. Dadurch könnten AfD-Kandidaten von kommunalen Wahlen ausgeschlossen werden. Erster Betroffener dieser Willkürregelung ist ein Bürgermeisterkandidat aus Nieder-Olm.
Nach dem Vorstoß des Innenministers mit einem faktischen Berufsverbot für AfD-Mitglieder mit Beamtenstatus im Juli, der von Staatsrechtlern bis zu seiner vermeintlichen Rücknahme vehement kritisiert wurde, ist dies nun der nächste Angriff des SPD-Ministers auf demokratische Grundwerte, um die AfD als Opposition zu schädigen. Die AfD-Fraktion kritisiert, dass entsprechende Vorgaben in Verwaltungen kursieren, die sich explizit gegen die AfD richten und kündigt an, den Vorgang sowohl parlamentarisch aufzubereiten als auch juristisch überprüfen zu lassen.
Hierzu Dr. Jan Bollinger, Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz: „Der Versuch des SPD-Innenministers Ebling, AfD-Kandidaten über ein rückwirkendes Wahlverbot auszuschließen, ist ein Angriff auf die Demokratie. Herr Ebling missbraucht den Verfassungsschutz für parteipolitische Zwecke und setzt sich bewusst über Grundrechte und Gerichtsurteile hinweg.“
Dr. Bollinger weiter: „Dass Ministerpräsident Schweitzer dieses Verhalten duldet oder nicht mehr kontrollieren kann, macht den Skandal vollständig. Hier agiert eine Landesregierung, die demokratische Regeln biegt, wenn sie ihr im Weg stehen. Dieses Vorgehen erinnert eher an Machtpolitik als an Verfassungsstaat.“
Dr. Bollinger kündigt an: „Wir werden diese Willkür im Landtag parlamentarisch aufbereiten. Gleichzeitig prüfen wir alle juristischen Schritte, um die Rechte der AfD-Mitglieder und Kandidaten zu schützen.“
