Die AfD-Landtagsfraktion bringt einen Gesetzentwurf ein, um Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide in Rheinland-Pfalz zu vereinfachen und attraktiver zu machen. Bislang fristen diese direktdemokratischen Instrumente ein Nischendasein. Die Mitsprache der Bürger bei Gesetzen und politischen Entscheidungen muss verbessert werden, stellt Fraktionsvorsitzender Dr. Jan Bollinger klar.
Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind niedrigere Quoren und mehr Zeit, um die Unterschriften für Volksbegehren zu sammeln. Konkret bedeutet das: Für Volksinitiativen soll die Zahl der benötigten Unterschriften von 30.000 auf 0,5 Prozent der Stimmberechtigten sinken, das sind derzeit 15.212. Für Volksbegehren sinkt das Unterschriftenquorum von 300.000 auf 3 Prozent der Stimmberechtigten, das sind derzeit 91.272 Unterschriften. Die Eintragungsfrist für Volksbegehren soll von zwei auf drei Monate verlängert werden. Die Quoren für Volksentscheide können aus unserer Sicht ganz entfallen, bisher gilt eine Mindestwahlbeteiligung von 25 Prozent.
Außerdem möchten wir die Einschränkungen des Anwendungsbereichs der direkten Demokratie in Bezug auf finanzwirksame Anliegen drastisch reduzieren. Aktuell wäre es beispielsweise nicht möglich, einen Volksentscheid zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durchzuführen. Weiterhin nicht durch Volksbegehren oder -entscheide geändert oder aufgehoben werden darf das Landeshaushaltsgesetz, das dem Landtag vorbehalten bleibt.
Dr. Jan Bollinger erklärt: „Viele Bürger wollen nicht nur alle 4 oder 5 Jahre Repräsentanten wählen, sondern in wichtigen Fragen selbst entscheiden können. Von der Bevölkerungsmehrheit getragene Positionen wurden lange Zeit von keiner parlamentarischen Partei aufgegriffen, so etwa im Bereich der Zuwanderung oder der EU-Politik. Durch den Einzug der AfD in die Parlamente kam es dann zwar zur Schließung dieser Repräsentationslücke, eine tatsächliche Umsetzung der von der Bevölkerung gewünschten Politik steht aber weiterhin aus. Stattdessen werden die für den Bürgerwillen streitenden Kräfte als Populisten diskreditiert, man lässt unsere Kandidaten nicht zu OB-Wahlen antreten und versucht sogar, die AfD als mittlerweile stärkste politische Kraft Deutschlands zu verbieten.
Dies alles gereicht unseren Bürgern und unserem Land sehr zum Schaden und hat zu einer Vertrauenskrise der Demokratie geführt: die Zufriedenheit der Bürger mit unserer Demokratie ist auf einem historisch geringen Niveau angelangt. Hier richten wir unseren Blick auf die Schweiz, das Mutterland der direkten Demokratie. Die Schweiz ist eines der blühendsten und erfolgreichsten Gemeinwesen Europas, die Schweizer identifizieren sich laut Umfrage sehr stark mit ihrem politischen System. Das ist in hohem Maße ein Verdienst der direkten Demokratie, die wesentliche Entscheidungen dem Bürger überträgt.
Wir sind sicher: auch in Deutschland und Rheinland-Pfalz wollen die Bürger nicht weniger, sondern mehr Demokratie! Die Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sind aktuell so hoch, dass in Rheinland-Pfalz tatsächlich noch nie ein Volksbegehren oder ein Volksentscheid erfolgreich durchgeführt wurde. Politik muss wieder näher an die Bürger rücken. Wir wollen, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz stärker über wichtige Fragen unseres Landes direkt entscheiden können – nicht nur indirekt bei einer Landtagswahl. Durch direkte Demokratie können engagierte Bürger eigene Themen setzen, die von der Regierung oder den regierungstragenden Fraktionen nicht beachtet werden. Direkte Demokratie ergänzt die parlamentarische Gesetzgebung. Die Landesverfassung sieht genau das vor. Direkte Demokratie ist für die AfD-Fraktion ein zentrales Anliegen. Sie stärkt die politische Kultur und sorgt dafür, dass die Stimme der Bürger im Landtag mehr Gewicht hat.“
Zum weiteren parlamentarischen Ablauf: Der Gesetzentwurf wird im Oktober-Plenum eingebracht. Bereits im Dezember folgt ein weiterer Gesetzentwurf, mit dem direkte Demokratie auf kommunaler Ebene gefördert wird. Es geht darum, den Ausschlusskatalog bei Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu korrigieren.
Dazu erklärt Dr. Bollinger: „Direkte Demokratie kann auch vor Ort Impulse setzen und Richtungen vorgeben. Bislang werden die Möglichkeiten viel zu wenig genutzt, da sie durch Ausschlusskriterien eingeschränkt sind. Die AfD-Fraktion will mehr bürgerliche Selbstbestimmung ermöglichen. Der Bürger ist der Souverän – im Land wie in den Kommunen.“