Durch Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide können sich unsere Bürger direkt in politische Entscheidungen einbringen. Dazu ist es in Rheinland-Pfalz bisher noch nie gekommen, da die gesetzlichen Hürden für direktdemokratische Beteiligung zu hoch sind. Im heutigen Plenum fordert die AfD-Landtagsfraktion in einem Gesetzentwurf, diese Hürden entscheidend zu senken.
Dr. Jan Bollinger, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, erklärt: „Direkte Demokratie ergänzt die repräsentative Demokratie um Mitbestimmung und mehr Kontrolle durch das Volk. Direkte Demokratie bedeutet, dem Souverän mehr Entscheidungen zu ermöglichen. Dazu senken wir die Unterschriftenquoren bei Volksbegehren von 300.000 auf ca. 91.300 Unterschriften und verlängern den Zeitraum, diese Unterschriften zu sammeln von zwei auf drei Monate.“
Der aktuelle Rheinland-Pfalz-Monitor 2025 ergab, dass drei Viertel der Bürger sich mehr direktdemokratische Beteiligung wünschen. Darüber freut sich Dr. Bollinger: „Die Bürgern wollen sich politisch engagieren und die Antworten auf Sachfragen in Volksbegehren und Volksentscheiden selbst bestimmen. Ermöglichen wir dies über mehr Teilhabe, stärken wir die Demokratie und das Vertrauen in unseren Staat. Das ist eine enorme Chance, den gesellschaftlichen Zusammenhalt grundlegend zu fördern.“
Hinweis: Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind, dass die Zahl der benötigten Unterschriften für Volksinitiativen von 30.000 auf 0,5 Prozent der Stimmberechtigten sinken, das sind derzeit rund 15.212. Für Volksbegehren sinkt das Unterschriftenquorum von 300.000 auf 3 Prozent der Stimmberechtigten, derzeit rund 91.272. Die Eintragungsfristen sollen um einen auf drei Monate verlängert werden. Bei Volksentscheiden soll es keine Mindestwahlbeteiligung (derzeit 25 %) mehr geben. Direkte Demokratie soll auf Finanzfragen und Abgabengesetze ausgeweitet werden; Beschlüsse über den Landeshaushalt bleiben weiterhin dem Landtag vorbehalten.