Die AfD-Fraktion hat heute einen Antrag (Drs. 18/13630) ins Plenum gebracht, durch den direkte Demokratie auf kommunaler Ebene gefördert wird. Der in Rheinland-Pfalz umfangreiche Ausschlusskatalog für Bürgerbegehren wird gekürzt. Zudem sollen Bürgerbegehren sowohl digital eingereicht wie auch digital unterzeichnet werden dürfen.
Zu seinem Antrag erklärt Dr. Jan Bollinger, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion: „Ein Ziel unseres Antrags ist es, direkte Demokratie in das digitale Zeitalter zu überführen. Geringere Frequenzen in Fußgängerzonen und eine zunehmende Gewalt gegen politisch engagierte Bürger machen es erforderlich, die technischen Möglichkeiten zur digitalen Unterzeichnung eines Bürgerbegehrens zu nutzen. Kommunen haben den Vorteil, dass digitale Unterschriftenlisten automatisiert überprüft werden können.“
Dr. Bollinger erklärt ein zweites Ziel: „Unser Antrag erweitert das Themenspektrum für Bürgerbegehren. Studien haben ergeben, dass die kommunale Verschuldung niedriger und die kommunalen Leistungen besser sind, wenn Bürgerbegehren über die Haushaltspläne zulässig sind. Bürgerbegehren über die Initiierung von Bauleitplänen sind wichtig, damit Bürger über die Entwicklung ihrer Kommune abstimmen dürfen.“
Zum Inhalt des Antrags:
Der Antrag der AfD-Landtagsfraktion hat zwei Kernpunkte. Zum einen wird der restriktive Ausschlusskatalog gelockert. Künftig sollen Bürgerbegehren über kommunale Haushaltspläne zulässig sein. Zudem sollen Bürger darüber entscheiden, dass ihre Kommune Bauleitplanverfahren einleiten. Zum anderen sollen Bürgerbegehren digital bei der Kommune eingereicht werden dürfen. Auch die Unterschriften sollen nicht mehr ausschließlich analog, sondern zusätzlich auch digital gesammelt werden dürfen. Bürgerbegehren können dann mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterstützt werden.
