Die kontrovers diskutierte Verordnung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums zur Einschränkung der Berufsausübung für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst sorgt weiter für massive Kritik. Namhafte Verfassungsrechtler warnen vor einem klaren Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Laut aktuellen Medienberichten sieht die Verordnung nun doch keine pauschale Ablehnung von AfD-Mitgliedern vor – entgegen der ursprünglichen Darstellung durch Innenminister Michael Ebling (SPD).

Dr. Jan Bollinger, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, erklärt dazu: „Minister Ebling hat versucht, mit einem verfassungswidrigen Schnellschuss politischen Gegnern pauschal den Zugang zum Staatsdienst zu verwehren – offenbar ohne die rechtlichen Grundlagen sauber zu prüfen. Dass er nun zurückrudern muss, ist ein kleiner Sieg für Rechtsstaat und Demokratie.“

Dr. Bollinger weiter: „Eblings Kommunikationsstrategie ist ein Musterbeispiel für verantwortungslose Symbolpolitik. Statt sich auf Fakten und Gesetzeslage zu stützen, hat er offenkundig eine populistische Schlagzeile über die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien gestellt. So agiert kein Innenminister, sondern ein Wahlkämpfer auf Abwegen.“

Dr. Bollinger fordert: „Wer versucht, parteipolitische Gesinnungsprüfungen in die staatliche Verwaltung zu tragen, hat sich als Innenminister disqualifiziert. Ministerpräsident Schweitzer muss handeln – Ebling ist für dieses Amt nicht mehr tragbar.“