Ab dem 3. Mai 2021 sollen in den rheinland-pfälzischen Pflegeeinrichtungen neue Regelungen gelten. Abhängig von der Immunisierungsquote der Pflegebedürftigen sollen gestaffelte Lockerungen greifen bzgl. der Anzahl von Besuchern, des Tragens von Mund-Nasen-Schutz und was die Einhaltung des Mindestabstandes anbelangt. Nun kommt die Einschränkung: Grundsätzlich sollen die neuen Regelungen bis zu einer 7-Tage-Inzidenz in Landkreisen oder kreisfreien Städten von 100 pro 100.000 Einwohner gelten.

Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Nur auf den ersten Blick könnte man die neuen Regelungen positiv bewerten. Auf den zweiten Blick allerdings entpuppen sie sich als Nebelkerze, sollen sie doch nur bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt zur Anwendung kommen. Das ist ein Wert, den derzeit nur eine Handvoll von Landkreisen und kreisfreien Städten erreicht. Das bedeutet, dass sich für den Großteil der Bewohner von Einrichtungen der Pflege erst einmal überhaupt nichts ändert. Dass für die Aufhebung der Einschränkungen weiterhin sklavisch am Inzidenzwert festgehalten wird, welcher ein völlig untauglicher Maßstab für die Bewertung des Infektionsgeschehens ist, ist aus unserer Sicht ein Skandal.“ 

Dr. Bollinger weiter: „Man führt die Menschen hier weiter an der Nase herum. Seit Beginn der Ausbreitung von SARS-CoV-2 haben Bundes- und Landesregierung alles auf eine Karte gesetzt: das Impfen. Dabei wurde stets suggeriert, dass nach erfolgter Impfung eine Rückkehr zum normalen Alltag möglich sei – davon sind wir offenbar weit entfernt – hier wurde mit der Hoffnung der Menschen gespielt! Dabei ist der weit überwiegende Teil der aktuellen Einschränkungen weder geeignet, noch erforderlich und schon gar nicht angemessen, um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen. Dies gilt in ganz besonderem Maße für breites Geimpfte.“ 

Dr. Bollinger abschließend: „Deshalb fordern wir ganz klar, die bestehenden massiven Grundrechtseinschränkungen für alle Personen, unabhängig eines Impfnachweises umgehend aufzuheben und ihnen somit ihre Freiheiten vollumfänglich zurückzugeben.“   

Dr. Jan Bollinger ist 1. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz