Die Zahl der freien betreibbaren Intensivbetten wurde in den vergangenen Monaten immer wieder zur Begründung für teilweise mit schweren Eingriffen in elementare Grundrechte verbundene Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 herangezogen. Nun äußert der Bundesrechnungshof in seinem Bericht über die Prüfung ausgewählter coronabedingter Ausgabepositionen, insb. auch über erfolgte Ausgleichzahlungen an Krankenhäuser, erhebliche Zweifel an den gemeldeten Zahlen. Dabei bezieht sich der Bundesrechnungshof unter anderem auf ein Schreiben des RKI an das BMG vom 11. Januar 2021 nachdem Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungskapazitäten meldeten, als tatsächlich vorhanden seien. Auch Länder seien an das RKI herangetreten und hätten rückwirkend um eine Anpassung der Zahl der gemeldeten freien betreibbaren Intensivbetten gebeten. 

Dazu Dr. Jan Bollinger, gesundheitspolitischer Sprecher und 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Immer wieder hatten wir kritisiert, dass die teilweise mit schweren Eingriffen in elementare Grundrechte verbundene Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 aufgrund einer unzureichenden Zahlen-, Daten- und Faktengrundlage getroffen wurden. Nun scheint es sogar, dass die gemeldeten Zahlen bewusst manipuliert und offensichtlich auch nicht hinreichend überprüft wurden. Auch die Landesregierung verließ sich offenbar blind auf die dem DIVI-Intensivregister gemeldeten Zahlen. Auf meine entsprechende Kleine Anfrage zur Entwicklung der Auslastung der Intensivbetten in Rheinland-Pfalz Anfang Mai verwies die Landesregierung schlichtweg auf das DIVI-Intensivregister.“ 

Dr. Bollinger abschließend: „Wir erwarten von der Landesregierung eine umfassende Aufklärung der erhobenen Vorwürfe und vollständige Transparenz. Insbesondere erwarten wir von der Landesregierung eine klare Aussage dazu, ob auch Rheinland-Pfalz zu den Ländern gehört, die mit der Bitte um eine rückwirkende Anpassung der Zahl der gemeldeten freien betreibbaren Intensivbetten an das RKI herangetreten sind. Aus diesem Grund haben wir auch eine entsprechende Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet und mit einem Berichtsantrag um umfassende Berichterstattung im Gesundheitsausschuss gebeten.“ 

Dr. Jan Bollinger ist gesundheitspolitischer Sprecher und 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.