Der rheinland-pfälzische Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Clemens Hoch (SPD), hat angekündigt, dass die Landesregierung die bestehenden Maßnahmen der aktuell gültigen 31. Corona-Bekämpfungsverordnung nicht zum 20. März dieses Jahres auslaufen lassen wird, sondern beabsichtigt diese bis zum 02. April im Rahmen einer 32. Corona-Bekämpfungsverordnung zu verlängern. Auch wenn die Lage in den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz derzeit stabil ist, sei eine entsprechende Verlängerung u.a. geboten um den Beschäftigten dort eine Verschnaufpause zu verschaffen. Lediglich bestehende Regelungen zu Abstandsgeboten, Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen müssten aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben fallen.
Hierzu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz: „Minister Hoch räumt selbst ein, dass die Lage in den Krankenhäusern stabil sei. Dabei war eine drohende Überlastung der Gesundheitsversorgung zuletzt das maßgebliche Argument von Bundes- und Landesregierung um teilweise extrem weitreichende Einschränkungen für Menschen und Unternehmen in unserem Land zu rechtfertigen. Legt man diesen Maßstab zugrunde, ist die Aufschiebung von Lockerungen der bestehenden Maßnahmen nicht gerechtfertigt.“
Dr. Bollinger abschließend: „Ich appelliere daher an die Landesregierung: Hören Sie auf, den Menschen die lange ersehnte und längst überfällige Rückkehr zur Normalität wie eine Karotte vor die Nase zu halten, nur um dann neue Argumente aus dem Hut zu zaubern, um die bestehenden Einschränkungen dann doch weiter aufrecht zu erhalten – sie sind nicht länger gerechtfertigt.“
Dr. Jan Bollinger, MdL, ist 1. stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz