Wie heute unter anderem die Rhein-Zeitung berichtete, reißt die Kritik an der Priorisierung bei der Vergabe von Impfterminen gegen SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz nicht ab. Aus dem zuständigen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie heißt es dazu, die Termine würden automatisiert durch das System vergeben und seien abhängig von der Auslastung des jeweiligen Impfzentrums, der Priorisierung und dem Zeitpunkt der Registrierung. Bei der Vergabe der Impftermine gilt das Wohnortprinzip, d.h. die Impfung erfolgt im Impfzentrum des Heimatkreises bzw. der Heimatstadt. Allerdings gibt es Ausnahmen für berufsbedingt priorisiert Impfberechtigte die in einem anderen Bundesland leben aber in Rheinland-Pfalz arbeiten, hier ist der Arbeitsort maßgeblich. 

Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Die Einlassungen des Ministeriums hierzu sind unbefriedigend bis irreführend. Wären Priorisierung und Zeitpunkt der Registrierung entscheidend, hätten wir die aktuelle Diskussion nicht, weil die Angehörigen der Prioritätsgruppe 2 bereits weit überwiegend geimpft worden wären oder zumindest einen Impftermin gehabt hätten, ehe die Prioritätsgruppe 3 zum Zuge gekommen wäre. Ganz offensichtlich scheint doch die Auslastung des jeweiligen Impfzentrums der maßgebliche Faktor zu sein – hier gilt es anzusetzen.“ 

Dr. Bollinger weiter: „Die Priorisierung bei der Impfung ist gesetzlich durch die ‚Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2‘ festgeschrieben. Die Menschen in unserem Land haben somit einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf Impfung entsprechend der Priorisierung. Es ist Aufgabe der Landesregierung Gesetze umzusetzen und die Erfüllung der hieraus resultierenden Ansprüche der Betroffenen möglichst effektiv zu gewährleisten. Mit dem lapidaren Verweis auf ein automatisiertes System und die unterschiedliche Auslastung der Impfzentren ist es jedenfalls nicht getan, die Landesregierung muss das Verfahren bei der Vergabe der Impftermine vielmehr anpassen.“ 

Dr. Bollinger abschließend: „Um eine gleichmäßigere Auslastung der Impfzentren und damit eine Terminvergabe entsprechend der Priorisierung zu gewährleisten, fordern wir eine Auflockerung des offensichtlich viel zu starren Wohnortprinzips. Bei der Terminvergabe sollten die Betroffenen grundsätzlich auch ein Angebot für eine Impfung bei dem für den nächstgelegenen Nachbarkreis bzw. die Nachbarstadt oder für den Arbeitsort zuständigen Impfzentrum erhalten, soweit hier eine frühere Impfung möglich wäre. Für viele Menschen macht das hinsichtlich der Erreichbarkeit des Impfzentrums kaum einen Unterschied. Falls doch, könnte der Betroffene noch immer auf eine Impfung im für den Wohnort zuständigen Impfzentrum bestehen.“ 

Dr. Jan Bollinger ist 1. stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz