Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hatte gegen die Corona-Verordnung des Landes Klage eingereicht. Diese wurde nun zurückgezogen.
 
Hierzu Dr. Jan Bollinger, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Die Klage der AfD-Fraktion gegen die Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz wurde zurückgezogen, um diese zu erweitern und an die neue Corona-Verordnung anzupassen. Die Folgeverordnung war so unterschiedlich, dass sich die Fraktion entschieden hat, lieber die neue Verordnung zur Prüfung zu stellen und die alte abstrakte Normkontrolle zurückzunehmen, um Zeit des Gerichts für die neue frei zu machen. Zudem soll verstärkt auf das Thema Ausgangssperren und Beschränkungen für den Einzelhandel eingegangen werden. Das Verwaltungsgericht Mainz hat geurteilt, dass verordnete Ausgangssperren im Sinne der Verhältnismäßigkeit und in Bezug auf die Verordnung nicht statthaft sind.
 
Dr. Bollinger weiter: „Ein weiterer Kritikpunkt, der in die Klage einfließen wird, ist, dass einzig der Inzidenzwert als Grundlage der Eskalationsmöglichkeiten im Rahmen der Pandemiebekämpfung dient. So sind steigende Inzidenzwerte mittelbar mit der Ausweitung der Tests verbunden. Auch können Ausbrüche teilweise gut nachvollzogen werden, wenn sie zum Beispiel eindeutig lokalisierbar oder Personengruppen zuzuordnen sind, wie bei Ausbrüchen in Pflegeeinrichtungen oder in Gemeinschaftsunterkünften.
  
Dr. Jan Bollinger ist 1. stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz