Zur Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz zum Thema Straftaten strafunmündiger Jugendlicher, insbesondere unter Mädchen und Frauen (Drucksache 18/5848) nimmt der erste stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher Dr. Jan Bollinger Stellung:

Die Anzahl der Straftaten strafunmündiger Jugendlicher und Tatverdächtiger (TV) dieser Altersgruppe ist im Jahr 2022 im Vergleich zu den Vorjahren und zum Vor-Corona-Niveau deutlich gestiegen: Die Anzahl der Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Kind liegt mit 4.611 Delikten um 21,5% über dem bisherigen Höchstwert im Vor-Corona-Jahr 2019, die Anzahl der TV liegt mit 4.184 um 21,8% über 3.434 TV im Jahr 2019. Der Anteil der weiblichen TV in dieser Altersgruppe ist im Jahr 2022 leicht angestiegen und liegt erstmalig über 30%. Angestiegen ist auch der Anteil ausländischer TV von 21,7% im Jahr 2018 auf einen Höchstwert von 24,9% im Jahr 2022. Nicht erfasst wurden doppelte Staatsbürgerschaften und ein etwaiger Migrationshintergrund von TV.

Dr. Bollinger weiter: „Die grausame Tötung der 12-jährigen Luise aus Freudenberg durch zwei strafunmündige Täterinnen hat eine Debatte über eine Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre ausgelöst. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage belegt, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt und die Kriminalität von strafunmündigen Kindern auch in Rheinland-Pfalz ein zunehmendes Problem darstellt.

Dr. Bollinger schließt: „Als AfD setzen wir uns für eine Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre ein, um bei Delinquenz schon frühzeitig mit den Mitteln des Jugendstrafrechts eingreifen zu können, dass eine altersangemessene Intervention ermöglicht. Auch sinnvolle Einrichtungen wie Häuser des Jugendstrafrechts können erst dann zum Einsatz gebracht werden, wenn das Jugendstrafrecht greift. Gerade bei jugendlichen Intensivtätern ist bekannt, dass deren kriminelle Karrieren oftmals schon sehr früh starten und ein erlebtes Missverhältnis und eine zeitliche Entkoppelung von Straftat und Strafe oder gar vollständige Straflosigkeit sowohl von den Tätern als auch von Dritten als Ermutigung zu weiterer Delinquenz empfunden werden können. Es ist für die Jugendlichen selbst wie für unsere Gesellschaft sehr schlecht, wenn hier auf Grund einer zu hoch gesetzten Strafmündigkeitsgrenze zu spät angesetzt und nicht gegengesteuert werden kann. Sowohl aus individualpsychologischer wie aus gesellschaftlicher Sicht muss Recht auch gerecht sein und auf Straftaten eine Strafe folgen.

Dr. Jan Bollinger ist 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz