Ein Eilantrag gegen die in der Stadt Mainz verhängte Ausgangssperre hatte Erfolg, weil diese sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Mainz als offensichtlich rechtswidrig darstellte. Dabei zog auch die von der Landesregierung beschlossene zugrundeliegende Corona-Bekämpfungsverordnung erhebliche Kritik auf sich. Ebenfalls erklärte das Bundesverfassungsgericht den unter der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung beschlossenen Mietendeckel für verfassungswidrig. Hinsichtlich der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes, welches nach deren Willen in der kommenden Woche verabschiedet werden soll, häuft sich die Kritik von Verfassungsrechtlern. Unter anderem vom Fehlen jeglicher Verhältnismäßigkeit, Nichtachtung der Justiz und Beschneidung des Rechtsschutzes ist dabei die Rede.
 
Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz: „Immer wieder wird der AfD von Seiten der CDU, SPD, FDP, den Grünen und der Linken fehlende Verfassungstreue vorgeworfen und eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gefordert. Dabei sind es Vertreter der genannten Parteien, die dort, wo sie In Verantwortung stehen,  verfassungswidrige Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsakte am Fließband produzieren. Von der unzureichenden Beteiligung der Legislative bei entscheidenden Fragen von erheblicher Tragweite an dieser Stelle einmal ganz abgesehen.
 
Dr. Bollinger weiter: „Entgegenstehende Entscheidungen der Gerichte werden zunehmend ignoriert, indem man gleichlautende oder vergleichbare Regelungen oder Maßnahmen umgehend wieder beschließt. Dass nunmehr durch eine, nicht nur aus verfassungsrechtlicher Sicht, mehr als bedenkliche Änderung des Infektionsschutzgesetzes der Rechtsschutz gegen derartige Maßnahmen nun von vornherein beschnitten und Verwaltungsgerichte, die unliebsame Entscheidungen treffen könnten, außen vor bleiben sollen, sollte jedem ernsthaften Sorgen bereiten. Eine derartige Missachtung der unabhängigen Justiz ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ohne Beispiel.
 
Dr, Bollinger abschließend: „Die in der derzeitigen Situation zum Ausdruck kommende Geringschätzung der Bundes- und Landesregierungen für unsere Verfassung, den Rechtsstaat und die Freiheitsrechte der Menschen in unserem Land macht sprachlos. Sie zeigt aber auch: nicht von Seiten der AfD droht eine von den Altparteien und großen Teilen der Medien herbeigeredete, nicht greifbare und abstrakte Gefahr für Verfassung, Rechtsstaat und Freiheit. Vielmehr sind es die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene, von denen eine ganz konkrete Bedrohung ausgeht, die sich auch immer mehr manifestiert. Wir fordern Bundes- und Landesregierung ausdrücklich auf, bei der Bekämpfung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 endlich die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Die Freiheit ist unser höchstes Gut und darf nicht der Ideenlosigkeit, Bequemlichkeit und Unfähigkeit der Regierenden zum Opfer fallen.
 
Dr. Jan Bollinger ist 1. stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz