In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 18/11865) hat die AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz aktuelle Zahlen zu Ermittlungsverfahren nach § 188 StGB („Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“) abgefragt – mit aus Sicht der Fraktion alarmierenden Ergebnissen: Während im Jahr 2021 kein einziges Verfahren eingeleitet wurde, schnellte die Zahl 2022 auf 71 Verfahren hoch (davon 36 gegen Unbekannt). 2023 wurden 54 Verfahren registriert (davon eines gegen Unbekannt), bevor 2024 mit 111 Verfahren (31 gegen Unbekannt) ein neuer Höchststand erreicht wurde.
Dazu erklärt Dr. Jan Bollinger, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Der sogenannte ‚Majestätsbeleidigungsparagraf‘ § 188 StGB ist Ausdruck einer höchst bedenklichen Entwicklung: Kritik an der Regierung wird zunehmend kriminalisiert – ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit. Besonders erschreckend ist, dass im Jahr 2023 in einem Fall sogar eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wurde. Ein derart hartes Urteil ist völlig unverhältnismäßig – insbesondere angesichts milder Urteile bei weitaus schwereren Straftaten.“
Dr. Bollinger weiter: „Wir sehen in der zunehmenden Anwendung dieses Paragrafen eine politische Instrumentalisierung des Strafrechts. Wer kritische Stimmen mit juristischen Mitteln mundtot machen will, rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie. Die Meinungsfreiheit ist kein Privileg, sondern ein unveräußerliches Grundrecht.“
Abschließend betont Dr. Bollinger: „Wir werden uns weiterhin entschieden gegen die missbräuchliche Anwendung von § 188 StGB stellen und für die uneingeschränkte Wahrung der Meinungsfreiheit eintreten. Eine Demokratie muss Kritik aushalten – auch und gerade dann, wenn sie unbequem ist.