Am 25. September 2014 reiste ein eritreischer Staatsangehöriger nach Deutschland ein und erhielt Flüchtlingsstatus gemäß § 3 Abs. 4 AsylG. Nun wird gegen ihn wegen mehrerer Straftaten ermittelt, darunter tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung. Ein Video einer seiner Randalezüge in Worms ging viral. Außerdem berichteten mehrere Anwohner darüber, seit Monaten in Angst vor dem Täter zu leben. Trotz dieser schweren Vorwürfe verweigert die Landesregierung die Herausgabe polizeilicher Vorerkenntnisse mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz des Tatverdächtigen.
Diese Fakten werfen ernste Fragen zu unserer Sicherheitspolitik auf. Schützt die Regierung die Bürger oder kriminelle Migranten? Teilen sie den Beitrag in sozialen Medien und diskutieren Sie mit uns!