Am heutigen Mittwoch stimmte das Bundeskabinett einem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zu. Dieser soll, so Gesundheitsminister Karl Lauterbach, unter anderem, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie den Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen für Privatpersonen legalisieren.

Hierzu Dr. Jan Bollinger, erster stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion:

„Die AfD-Landtagsfraktion lehnt eine allgemeine Legalisierung von Cannabis ab. Durch eine Legalisierung würde die Schwelle für den Erwerb erheblich gesenkt und es wäre entsprechend ein beträchtlich höherer Konsum auch bei jüngeren Menschen zu erwarten. Die negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Cannabis gerade für jüngere Menschen sind beträchtlich, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte befürchtet ‚bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen irreparable Hirnschäden‘. Die Polizeigewerkschaften lehnen eine Legalisierung ab, weil diese keineswegs zwingend zu einem Rückgang der Kriminalität führen und mit zusätzlichen Herausforderungen für unsere Polizei verbunden sein würde. In den Niederlanden hat eine teilweise Legalisierung des Cannabis zu einer enormen Zunahme der organisierten Drogen-Kriminalität geführt. Wir befürworten eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an chronische Schmerzpatienten und Palliativpatienten.“

Dr. Jan Bollinger ist erster stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.